Vorweg: Wer in seinen Rechten verletzt wird, muss sich wehren können. Ja. Trotzdem hat die Stadt Augsburg im Fall der Abmahnung des jungen Bloggers weit übers Ziel hinaus geschossen. Kommentar von Sascha Borowski
Natürlich kann man sich - rein formaljuristisch - auf den Standpunkt stellen, dass Michael Fleischmann eine Namensrechtsverletzung beging, als er sich die witzige Domain augsburgr.de registrieren ließ. Und natürlich könnte man dem 25-Jährigen vorwerfen, dass er die Stadt zuerst hätte fragen sollen, bevor er so einen Namen registriert.
Man könnte es aber auch genau andersherum sehen. Warum hetzt man einem jungen Mann, der einfach nur stolz auf seine Stadt und seine Herkunft ist, sofort einen Rechtsanwalt auf den Hals? Einem jungen Mann, der sich auch noch selbst bei der Stadt gemeldet hatte, um nur ja keinen Fehler zu begehen.
Hätte es seitens der Stadt nicht einfach eine E-Mail-Antwort mit einem "Nein, das wollen wir nicht" getan? Muss man einen externen Anwalt einschalten, um eine einfache Namensrechtsverletzung zu verfolgen? Und: Muss man den Streitwert dann auch noch so hoch ansetzen, dass ein 25-Jähriger jetzt auf Kosten von fast 1900 Euro sitzt?
Kurz: Hätte man da nicht einfach mit etwas Fingerspitzengefühl agieren können?
Augsburg macht sich mit einem derart unangemessenen Vorgehen schlichtweg lächerlich. Oberbürgermeister Kurt Gribl täte gut daran, sich in den Fall einzuschalten, bevor noch mehr Geschirr zerschlagen wird.
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