Im Kreis Augsburg stand ein Bäcker vor Gericht, der seine weiblichen Lehrlinge sexuell belästigt haben soll. Sein Verteidiger sagt: "Er wollte ein freundlicher Arbeitgeber sein". Von Klaus Utzni

Lehrjahre sind keine Herrenjahre, sagt ein Sprichwort. Doch der Chef und Lehrherr darf sich nicht alles erlauben. Sexuelle Belästigungen und Übergriffe gegen seine weiblichen Auszubildenden schon gleich gar nicht.
Dies musste ein 58-jähriger Bäckermeister einsehen, der zwei minderjährige Lehrlinge in seinem Betrieb im südlichen Landkreis über Jahre hinweg begrabschte. Wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und Beleidigung in 315 Einzelfällen musste er sich vor einem Augsburger Jugendschutzgericht unter Vorsitz von Richterin Ortrun Jelinek verantworten.
Der Chef des mittelständischen Betriebes sah seine weiblichen Lehrlinge offenbar als "Freiwild" an. Mehrmals in der Woche gab er den 16 und 17 Jahre alten Mädchen Klapse auf den Po oder umarmte sie. Offenbar ermuntert davon, dass sich die von ihm abhängigen Frauen nicht wehrten, steigerten sich die sexuellen Übergriffe. Er griff den Lehrlingen unter das T-Shirt und in die Hose, berührte sie im Intimbereich. Eines der Opfer nannte er "ein geiles Mädchen", mit dem er "gern Liebe machen" würde.
Im Mai 2009 wusste sich eine inzwischen 18-Jährige, die von dem ermittelnden Kripobeamten als "sehr schüchtern" und als "idealer Opfertyp" beschrieben wurde, nicht mehr zu helfen und offenbarte sich ihren Eltern. Die schalteten die Polizei ein, die junge Frau kündigte sofort das Lehrverhältnis.
Gestern im Prozess ließ der Bäckermeister vor allem Verteidiger Nikolaus Fackler sprechen und räumte die Anklagevorwürfe weitgehend ein. "Es ist so passiert und es ist häufig passiert." Sein Mandant habe damals kein Unrechtbewusstsein gehabt. "Er wollte ein freundlicher Arbeitgeber sein. Er ist halt ein rustikaler Typ". Inzwischen habe er sein Fehlverhalten eingesehen.
Angst um den Arbeitsplatz
Wie ein Kripobeamter als Zeuge berichtete, hätten auch die anderen jungen Frauen in dem Betrieb derartige Übergriffe bestätigt. Aus Angst um den Arbeitsplatz war aber nur noch ein weiterer Lehrling bereit, Anzeige zu erstatten.
"Es geht nicht an, dass sich ein Arbeitgeber derart an seinen Schützlingen vergreift und ihr Vertrauen und ihre Persönlichkeit so ausnutzt", wies Staatsanwalt Andreas Strasser den Lehrherrn in seine Schranken. Er forderte eine Bewährungsstrafe von 22 Monaten und 5000 Euro Geldauflage, die Verteidigung hielt zwölf Monate für angemessen. Das Gericht verurteilte den 58-Jährigen wegen noch rund 250 Einzelfällen schließlich zu einer Strafe von 18 Monaten auf Bewährung. Außerdem muss der Angeklagte die geforderte Geldauflage je zur Hälfte an den Kinderschutzbund und an den Verein "Brücke" zahlen. Das Urteil wurde noch im Sitzungssaal rechtskräftig. Von Klaus Utzni
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