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Justiz
23.05.2017

Krumme Geschäfte

Das Amtsgericht verurteilt zwei Angeklagte, die Geld an einem Insolvenzverfahren vorbeigeschleust haben

Ein Jahr Haftstrafe auf Bewährung für einen 26-jährigen ehemaligen Bauunternehmer aus dem Landkreis Aichach-Friedberg und 3600 Euro Geldstrafe für seinen Augsburger Rechtsanwalt – dieses Urteil sprach das Amtsgericht wegen Bankrotts und Beihilfe zum Bankrott gegen die beiden Angeklagten.

Der Bauunternehmer hat nach Auffassung des Gerichts Geld an einem Insolvenzverfahren vorbeigeschleust, sein Anwalt habe dabei geholfen. Der hauptangeklagte 26-Jährige war Geschäftsführer einer Baufirma. Diese Firma übernahm 2014 als Subunternehmen zwei Aufträge von anderen Firmen. Dabei ging es um Verkabelungsarbeiten. Weil aber Zahlungen von den Hauptauftragsnehmern an die Firma aus dem Wittelsbacher Land ausblieben, sammelten sich dort Verbindlichkeiten in Höhe von über 500000 Euro an. Zahlungen ans Finanzamt, den Zoll und an die Sozialkasse konnten teils nur schleppend bedient werden, Löhne an die Angestellten blieb man schuldig. Um an sein ausstehendes Geld zu kommen, ging der Angeklagte zur Kanzlei des mitangeklagten Rechtsanwalts. Gerade, als ein Insolvenzverfahren gegen den Bauunternehmer ins Laufen kam, gelang es dem Anwalt, eine ausstehende Zahlung von rund 47000 Euro einzutreiben. Das Geld landete auf einem Konto der Kanzlei, von wo es an den Unternehmer weitergeleitet werden sollte.

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