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  3. Augsburg: Kunstsammlungen wollten Höhmannhaus „abgeben“

Augsburg
10.08.2018

Kunstsammlungen wollten Höhmannhaus „abgeben“

Das Höhmannhaus (gelb gestrichen) wird von den Augsburger Kunstsammlungen verwaltet.
Foto: Silvio Wyszengrad

Die Museen hatten 2011 die Gründung einer Stiftung vorgeschlagen. Warum Kämmerer Weber ablehnte.

Wollten die Städtischen Kunstsammlungen die Verwaltung des Höhmannhauses bereits vor Jahren abgeben? Kulturreferent Thomas Weitzel bestätigte am Donnerstag AZ-Informationen, wonach die Museen 2011 die Gründung einer Stiftung vorgeschlagen hatten. Sie hätte den Nachlass von Ruth Höhmann verwalten sollen.

Dies wirft ein neues Licht auf die aktuelle Debatte um Kunstsammlungschef Christof Trepesch. Wie berichtet, ist er wegen des Höhmannhauses unter Druck geraten. Einerseits ist er in seiner Funktion bei den Augsburger Museen für die Verwaltung und damit auch die Festlegung der Mietpreise verantwortlich. Andererseits lebt er seit rund zwölf Jahren selbst in dem denkmalgeschützten Gebäude. Dass er pro Quadratmeter nur etwas mehr als vier Euro Miete bezahlt, hatte zuletzt die Rechnungsprüfer auf den Plan gerufen. Die Stadt hat inzwischen ein Disziplinarverfahren gegen Trepesch und einen zweiten Beamten der Kunstsammlungen eingeleitet.

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Die Diskussion ist geschlossen.

12.08.2018

>> Andererseits lebt er seit rund zwölf Jahren selbst in dem denkmalgeschützten Gebäude. <<

2005/2006 waren Jahre mit niedrigen Immobilienpreisen. Neue Doppelhaushälften für gut EUR 300.000,- und gebrauchte Wohnungen zu deutlich unter EUR 2.000 pro Quadratmeter waren üblich.

Beachten Sie auch (pdf Seite 5):

https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressekonferenzen/2006/Bevoelkerungsentwicklung/bevoelkerungsprojektion2050.pdf?__blob=publicationFile

"11. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung"

>> Bei der Fortsetzung der aktuellen demografi schen Entwicklung wird die Einwohnerzahl von fast 82,5 Millionen im Jahr 2005
auf 74 bis knapp 69 Millionen im Jahr 2050 abnehmen. <<

Das waren die Rahmenbedingungen unter denen dieser Mietvertrag zu Stande kam!

10.08.2018

Das Schweigen des OB

Ein höchst wertgeschätzter städtischer Amtsleiter wird öffentlich beschädigt, seinem Referenten wird von einer diesen verteidigenden Schar von Leserbriefschreibern die Schuld dafür zugeschoben und die Frage seiner Eignung gestellt, jeden Tag tauchen neue ‚Erkenntnisse‘ in der offensichtlich höchst komplexen Materie Höhmannhaus in den Medien auf… und der OB schweigt. Er, der sonst alle brandheißen Verfahren an sich zieht, sich auch aus dem Urlaub meldet. Seltsam.

Es schweigen auch: Die Stadträte, die ihren Teil zu diesem Dilemma beigetragen haben dürften, zumindest durch Nichterkennen der Brisanz und durch Untätigkeit.

So wie sich die Sache im Moment darstellt, sind diejenigen, die jetzt am Pranger stehen schuldlos in die Sache geraten, während die Stadt respektive der Stadtrat als Dienstherr seine Fürsorgepflicht sträflich vernachlässigte.

Herr Trepesch hatte seine Wohnung von einem Privatmann, dem Vorerben des Höhmannhauses, gemietet. Zu welchem Preis ist im Grunde unerheblich, zeigt aber, dass auch Privatleute Wohnraum in guter Lage günstig vermieten. Ob nun dieser Preis gerade eben noch marktgerecht (wie das Liegenschaftsamt meint) oder ein sog. Schleuderpreis ist, ist bis heute nicht geklärt. Der Mietspiegel der Stadt hört bei 150 qm auf, die Wohnungen im Höhmannhaus sind weitaus größer. Für sehr große Wohnungen wird ein geringerer Preis aufgerufen als für normal große Wohnungen. Noch dazu, wenn diese evtl. schlecht isoliert und deshalb enorme Heizkosten notwendig sind.

Als das Höhmannhaus in die Verwaltung der Stadt (und damit der Kunstsammlungen fiel), hat Herr Trepesch (als Chef derselben) beantragt, die Verwaltung von den Kunstsammlungen auf eine andere Dienststelle zu verlagern, um Interessenskonflikte zu vermeiden. Damit hat er das getan, was von ihm erwartet werden konnte. Wenn die Stadt dem nicht nachkam und auch sonst nicht tätig wurde, die Mieten überprüfen zu lassen, so ist das der Fehler dieser nicht von Herrn Trepesch. Er musste sich mit der Ablehnung seines Antrags darauf verlassen können, dass alles in Ordnung sei.

Dass dann bei einer Prüfung das Rechnungsprüfungsamt aufmerksam wurde, kann man diesem nicht verdenken. Es ist nun mal seine Aufgabe solche Tatbestände zu hinterfragen. Spätestens bei der ersten Behandlung des Themas im Rechnungsprüfungsausschuss aber hätten die Mitglieder desselben stutzig werden und auf eine Lösung drängen müssen.

Dass das RPA nach einer zweiten Prüfung angeblich sogar verlangte, Strafantrag gegen den Leiter der Kunstsammlungen zu stellen, ist unter diesen Umständen starker Tobak. Wenn zur Abwendung desselben ein externes Rechtsgutachten eingeholt werden musste, ebenfalls. Dass sich der Referent derart unter Druck gesetzt, genötigt sah, ein Disziplinarverfahren einzuleiten, ist bedauerlich aber verständlich. Offenbar sah der OB das ebenso, da er es unterschrieb.

Die Sache ist mit der Fertigstellung eines externen Gutachtens über marktgerechte Mietpreise im Höhmannhaus bekannt geworden. Das ließ sich wohl schlecht vermeiden, denn natürlich tauchte die Frage auf, was denn nun die Folge dieses Gutachtens sei.

Aus ‚hygienischen‘ Gründen und zur Vermeidung weiterer Verdachtsmomente der Klüngelei, sollte Herrn Weber die Behandlung des Disziplinarverfahrens entzogen werden. Am besten wäre sie bei der Aufsichtsbehörde aufgehoben.

Ach ja – und dann wartet man ja noch auf ein paar erhellende Worte unseres OB.