Das Sicherheitspersonal eines Augsburger Elektronikmarkts hatte den Diebstahl von hochwertigen Waren ausgeheckt. Nun muss der Organisator in Haft.

Einen Schaden von rund vier Milliarden Euro im Jahr richten Ladendiebe an. Kein Wunder, dass Kaufhäuser und Großmärkte zum Schutz ihrer Waren Überwachungskameras einsetzen und Detektive beschäftigen. Doch mitunter sind die bezahlten Aufpasser die Langfinger. Dies offenbarte jetzt ein Prozess vor dem Amtsgericht.
Auf der Anklagebank drei junge Männer. 2009 hatten sie über Wochen hinweg in einem Elektromarkt in Augsburg Digitalkameras, Navigationsgeräte und Computerzubehör gestohlen und im Internet verkauft. Zwei der Täter waren Angestellte einer in Nürnberg ansässigen Sicherheitsfirma, der Ältere gerade entlassen. Das städtische Ordnungsamt hatte gegen seine Weiterbeschäftigung wegen Sicherheitsbedenken sein Veto eingelegt. Der 27-Jährige, der früher als Türsteher vor Nachtlokalen gearbeitet hat, ist bereits achtmal vorbestraft.
Beide Sicherheitsleute gestanden, dass sie die Überwachungskameras in der Decke jedesmal weggedreht hatten, wenn ihr mitangeklagter Freund das Geschäft betrat und Ware mitgehen ließ. Dem Detektiv war es, obwohl von seinem Arbeitgeber vor die Tür gesetzt, nicht schwergefallen, sich in dem Geschäft Zutritt zum Raum mit den Überwachungsmonitoren zu verschaffen. Er heuchelte seinen einstigen Kollegen vor, sie besuchen zu wollen. Dann wartete der Täter ab, bis er alleine war. Später manipulierte für ihn ein anderer Detektiv der Security-Firma die Videoanlage. Entlohnt wurde er jedes Mal mit 50 Euro. Für den Mitarbeiter augenscheinlich Anreiz genug, denn in der Sicherheitsbranche wird schlecht verdient. Im konkreten Fall lag der Stundensatz bei 7,50 Euro. Ein Schöffengericht verurteilte den Organisator der Diebstähle für sechs nachgewiesene Taten zu zwei Jahren und acht Monaten Haft. Für 18 Monate muss ein Mitangeklagter ins Gefängnis. Der jüngste des diebischen Trios, erstmals vor Gericht, kam mit drei Wochen Dauerarrest und einer Geldbuße von 200 Euro davon. Für Verwunderung bei Verteidigern wie dem Gericht sorgte die Aussage eines Firmenmitarbeiters.
Die Polizei wurde vom Chef wieder „abbestellt“
Wie der Zeuge berichtete, hatte er die Polizei alarmiert. Als eine Funkstreife bereits auf dem Weg war, musste er, von Vorgesetzten dazu aufgefordert, sie wieder „abbestellen“. Die Diebe hatten es vorgezogen, auf ein Angebot der Firmenleitung einzugehen. Sie unterschrieben ein Schuldanerkenntnis, wonach jeder von ihnen dem Unternehmen 12000 Euro schuldet. Die Urteile sind rechtskräftig.
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