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  3. Prozess in Augsburg: Loch im Rucksack: Mann wird von Schokoriegel-Klau freigesprochen

Prozess in Augsburg
31.10.2014

Loch im Rucksack: Mann wird von Schokoriegel-Klau freigesprochen

Diebstahl oder nur Pech? Ein 41-Jähriger stand in Augsburg vor Gericht, weil er einen Schokoriegel geklaut haben soll.
Foto: Symbolbild: Martin Gerten, dpa

Ein Loch im Rucksack brachte einen Supermarktkunden vor Gericht - er soll einen Schokoriegel geklaut haben. Nun wurde der 41-Jährige vom Vorwurf des Diebstahls freigesprochen.

Ladendiebe kennen viele Tricks, um Waren an der Kasse vorbei zu schmuggeln. Die Maschen der Langfinger sind aber auch den Detektiven im Supermarkt bekannt. Nicht immer freilich sind die Dinge so wie sie scheinen. Ein Loch im Futter eines Rucksacks brachte jetzt einen 41-jährigen Mann vor Gericht.

Waren aus dem Regal im Rucksack verstaut

Er hatte im April in einem Lebensmittelmarkt in Haunstetten eingekauft und diverse Waren aus den Regalen in seinem Rucksack verstaut. An der Kasse leerte er diesen, legte fünf verschiedene Einkäufe auf das Kassenband und zahlte. Doch dann griffen ein Detektiv und der Marktleiter ein. Sie hatten den Kunden zuvor mit Argusaugen beobachtet und gesehen, wie er auch einen Schokoriegel im Wert von 89 Cent in den Rucksack gelegt hatte. Den hatte der Mann aber nicht bezahlt. Bei der genauen Untersuchung des corpus delicti fand sich die süße Versuchung wieder – in einer Seitentasche des Rucksacks. Der Riegel war offenbar durch ein Loch im Futter dorthin gerutscht. Diebesmasche oder einfach nur Pech?

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