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  3. Augsburg: Maler der Augsburg-Blume muss erneut vor Gericht

Augsburg
06.10.2017

Maler der Augsburg-Blume muss erneut vor Gericht

Die Augsburgblume war vor einigen Jahren noch an vielen Wänden und Stromkästen zu sehen. Nun muss ihr Schöpfer erneut vor Gericht erscheinen.
Foto: Michael Schreiner

Der Augsburger Sprayer erhielt wegen des Motivs vor einigen Jahren eine Bewährungsstrafe. Nun wird ein anderer Fall vor dem Landgericht neu aufgerollt.

Man sieht sie in der Stadt immer noch, wenn auch erheblich seltener als noch vor einigen Jahren: eine schlichte Blume, die auf Stromkästen oder Wände gesprüht wurde. Ob das Motiv die Flächen schmückt oder verschandelt, Kunst ist oder Sachbeschädigung? Die Antwort hängt davon ab, wen man fragt. Es ist etwa fünfeinhalb Jahre her, da fand man die „Augsburgblume“, die überregional bekannt wurde, im Stadtmarketing so entzückend, dass es ernsthafte Überlegungen gab, dass Augsburg mit dem Graffiti-Motiv doch werben könne.

Davon ist nun nicht mehr die Rede. Der Schöpfer der Augsburgblume, ein heute 30 Jahre alter Sprayer, musste sich für seine Werke nur wenige Monate nach dem Gedankenspiel der Stadt vor Gericht verantworten. Das Motiv, ein langer, dünner Stiel und fünf schwarze Blütenblätter, hatte er hundertfach in der Stadt hinterlassen. Die Staatsanwaltschaft wertete dies als Sachbeschädigung in 470 Fällen und klagte den Mann an. Der Schaden, hieß es damals von der Polizei, habe bei rund 70.000 Euro gelegen.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

06.10.2017

Der Rechtsstaat zeigt klare Kante - gut so!

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Das Amtsgericht verurteilte den nicht vorbestraften Mitangeklagten zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten. Und den Blumenmaler zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten – ohne Bewährung.

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Bei Gewalt gegen Frauen gibt es mit der "richtigen" Herkunft schon mal Bewährung ...

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http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Vergewaltigung-an-Heilig-Abend-Prozess-endet-mit-Bewaehrungsstrafe-id42883066.html

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Nein, nicht in Deutschland zusammen gesammelt - an einem Tag im AZ Lokalteil.

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06.10.2017

Ja das stößt zunächst übel auf.

Allerdings muss man schon berücksichtigen, dass der Blumenmaler zunächst eine Bewährungsstrafe von 10 Monaten erhalten hatte bei einem angerichtetgen Schaden von ca. 70.000 Euro - dann aber weiter gesprayt hatte.

Da bleibt einem Richter wohl nichts anderes übrige als ihn aus dem Verkehr zu ziehen.

Insofern nicht vergleichbar.