Marktsonntage stehen weiter auf der Kippe
Verkaufsoffene Sonntage in der Augsburger Innenstadt sind der Anlass für Streitigkeiten. Nun wurde das Thema vor Gericht verhandelt. Wie der rechtliche Hintergrund aussieht.
Wird es in der Augsburger Innenstadt künftig weiter verkaufsoffene Sonntage geben? Mit der Frage hat sich am Mittwoch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München auseinandergesetzt. Wie berichtet, war die „Allianz für den freien Sonntag“, hinter der die Gewerkschaft Verdi und die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung stehen, gegen die Marktsonntage vor Gericht gezogen.
Voraussetzungen für verkaufsoffene Sonntage sind klar definiert
Konkret geht es um zwei Termine im Jahr: den verkaufsoffenen Sonntag, der im Mai anlässlich des Europatages veranstaltet wird, und der Marktsonntag anlässlich des Turamichele-Festes, der auf ein Wochenende Ende September oder Anfang Oktober fällt. Die Stadt Augsburg hat für beide Termine bis 2021 Ladenöffnungen in der Innenstadt von 13 bis 18 Uhr genehmigt; das Gebiet umfasst dabei auch die City-Galerie. Die Arbeitnehmervertreter sehen den gesetzlichen Sonntagsschutz untergraben und haben daher einen sogenannten Normenkontrollantrag eingereicht, also eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Genehmigung. Veranstalter der Marktsonntage ist die City Initiative Augsburg (CIA), deren Geschäftsführer Heinz Singlwagner bei der Verhandlung anwesend war.
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