Die Politik reagiert auf das Urteil des Verwaltungsgerichts. Einig ist man sich, dass die Stadt handeln muss. Von Michael Hörmann

Die Debatte ist wieder losgetreten: Könnte die Einführung einer Sperrzeit die lärmgeplagten Anwohner in der Maximilianstraße besser vor nächtlichen Auswüchsen schützen? Ganz im Gegensatz zu seinem Vorgänger Walter Böhm, der sich massiv für die Sperrzeitverlängerung ausgesprochen hatte, hält Ordnungsreferent Volker Ullrich (beide CSU) wenig von der Verschärfung. Er glaubt nach wie vor daran, dass es auch mit anderen Aktionen gelingen werde, die Nachtruhe in der Innenstadt zu verbessern.
Die Sperrzeit, die von Oberbürgermeister Kurt Gribl zumindest als letzte aller Möglichkeiten gesehen wird, ist deshalb ein Thema, weil das Verwaltungsgericht die Stadt aufgefordert hat, mehr für den Lärmschutz zu tun. Rechtsanwalt Helmut Müller, der fünf klagende Anwohner und Hauseigentümer vertritt, sieht sich durch den Gerichtsentscheid bestätigt. Er sagt: „Es kann auch in Betracht kommen, die Sperrzeitverlängerung lediglich im Bereich Maximilianstraße einzuführen und ansonsten die Sperrzeitverordnung zu belassen.“ Der eingeschaltete Sachverständige, so sagt Müller, stelle fest, dass besonders in den Morgenstunden eine Verringerung des Gaststättenlärms aufgrund einer Sperrzeitverlängerung besonders wirksam werden könne.
Ullrich sieht die Argumentation kritisch. „Bei einer Sperrzeit nur in der Maximilianstraße gäbe es doch Verlagerungseffekte in der Innenstadt.“ Damit verschiebe man Probleme nur räumlich. Eine ungewünschte Nebenwirkung könnte zudem wieder ein nächtlicher „Disco-Tourismus“ sein. Politisch kommt die Debatte über die Sperrstunde erst langsam in Bewegung.
SPD-Fraktionsvorsitzender Stefan Kiefer will sich nicht festlegen: „Ich habe das Urteil bislang nicht gelesen.“ Kiefer ist aber skeptisch, ob die Lösung des Problems in einem weiteren Gerichtsverfahren zu suchen ist. Es sei zu hinterfragen, ob die Stadt in Berufung gehen solle. Diesen juristischen Weg will Ordnungsreferent Ullrich einschlagen.
Die Diskussion um die Sperrzeit verfolgt die CSU-geführte Stadtregierung seit ihrem Amtsantritt im Mai 2008. Anwohner fühlten sich von der Politik im Stich gelassen, weil sich die Maximilianstraße den Ruf einer „Ballermann-Zone“ erworben hatte. Die Regierungskoalition legte sich auf einen Maßnahmenkatalog fest. Ein Punkt war das Dönerverbot, das Augsburg bundesweit in die Schlagzeilen brachte. Der Straßenverkauf war nach 1 Uhr verboten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kippte diese Verordnung, weil das Dönerverbot aus seiner Sicht in puncto Lärm nichts bringe. Ausdrücklich hielt das Gericht aber fest, dass es Handlungsbedarf für die Stadt gebe.
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