Mehr als 100000 Euro um den Bauch gewickelt
Eine Türkin meldete hohe Bargeldsumme nicht beim Flughafenzoll an. Das hat teure Folgen für sie.
Wer hohe Summen von Bargeld (über 10000 Euro) mit über eine Grenze nimmt, muss dies beim Zoll ungefragt anmelden. Sonst könnte es sehr teuer werden. Denn nach dem Zollgesetz drohen saftige Strafen von bis zu 25 Prozent der geschmuggelten Geldsumme. Eine bittere Erfahrung musste eine Türkin, 53, machen, die im August 2015 vom Flughafen München aus nach Antalya in die Türkei reisen wollte. Beim Sicherheitscheck im Terminal 1 fand die Security, eingenäht in einem Wickeltuch um den Bauch der Frau, 210 Geldscheine à 500 Euro, also 105000 Euro. Im Geldbeutel der Passagierin waren noch 650 Euro zusätzlich. Den Gesamtbetrag, also 105 650 Euro, hätte die Türkin bei der Ausreise beim Zoll anmelden müssen, was aber nicht geschehen war. Die Folge war ein Bußgeldbescheid des Zolls in Höhe von 10 565 Euro, gegen den sie sich nun vor Gericht wehrte. Zuständig für den Zoll am Münchener Flughafen ist das Hauptzollamt Augsburg, deshalb fand das Verfahren am Amtsgericht vor Richterin Yvonne Möller statt.
Bargeld für Hauskauf
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.