Flaggenstreit: Mieter darf Bayernfahne weiter auf Balkon hängen
Eine Bayernfahne hätte beinahe zu einem Prozess am Augsburger Amtsgericht geführt. Doch zwei Tage vor Verhandlungsbeginn konnten die Parteien eine Einigung erzielen.
Einigung in letzter Minute: Ein Augsburger Mieter darf weiterhin die Bayernfahne auf seinem Balkon wehen lassen. Zuvor hatte seine Wohnungsgesellschaft von dem 70-Jährigen verlangt, dass er eine etwa 80 mal 150 Zentimeter große Bayernfahne nicht mehr an seinem Balkon aufhängen dürfe, wie die AZ bereits im März berichtete.
Der Rechtsanwalt des Mieters hatte dem BR bestätigt, dass sich sein Mandant und der Vermieter, das Sankt Ulrichswerk des Bistums Augsburg, außergerichtlich geeinigt hätten. Rechtsanwalt Robert Kaufer sagte dem BR weiter, dass beide Parteien Stillschweigen über Details der Einigung vereinbart hätten.
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