Mieterin fliegt nach rassistischen Sprüchen aus ihrer Wohnung
Eine Frau hat in einem Mietshaus in Augsburg ihren ausländischen Nachbarn beleidigt. Jetzt muss sie ausziehen, urteilte ein Gericht.
Wer seinen ausländischen Nachbarn mit rassistischen Sprüchen beleidigt, muss mit dem Rausschmiss aus der eigenen Wohnung rechnen. Das zeigt ein Urteil des Augsburger Amtsgerichts. Das Gericht hat die fristlose Kündigung einer Mieterin bestätigt. Die Frau hatte ihren aus Armenien stammenden Nachbarn beschimpft, der Vermieter kündigte deshalb den Mietvertrag.
Die Frau hat im vergangenen Jahr in einem Mietshaus in Augsburg den Bewohner einer Nachbarwohnung offenbar grundlos beleidigt. Laut Gerichtsurteil beschimpfte sie den Mann als „Scheiß Armenier“ und zerkratzte zudem dessen Wohnungstür. Die Zivilrichter mussten entscheiden, ob dieser Vorfall für eine fristlose Kündigung ausreicht. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist nach dem Gesetz nur dann wirksam, wenn dem Vermieter unter Einhaltung der Kündigungsfristen die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
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