Mindestlohn auch für Praktika?
Was Studentenwissen müssen
Ob eine Beschäftigung vor oder nach dem 1. Januar aufgenommen wurde, spielt grundsätzlich keine Rolle. Die Regelungen zum Mindestlohn gelten auch für bestehende Arbeitsverhältnisse. Ausnahme: Für manche Tarifverträge und Branchen gelten noch Übergangsregelungen.
Wie sieht es mit individuellen Vereinbarungen aus?
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.