Mobbing im Gefängnis
Im Gefängnis in Niederschönenfeld klagen Häftlinge immer wieder über Mobbing. Ein Fall war jetzt vor Gericht in Augsburg.
Freiheitsberaubung im Knast? Ja, gibt’s denn das, wo doch ohnehin alle eingesperrt sind? Ja, das gibt es. Mit einem kuriosen Fall, der auch ein wenig den Alltag im Gefängnis widerspiegelt, hatte sich das Augsburger Amtsgericht zu befassen. Ein Häftling, 25, der Jugendvollzugsanstalt Niederschönenfeld, in der auch junge Erwachsene einsitzen, war angeklagt, im August 2013 die offen stehende Tür der Einzelzelle eines Mitgefangenen von außen verriegelt zu haben.
So saß der Eingesperrte knapp zwei Stunden fest, obwohl der sogenannte Aufschluss angesagt war – eine Zeit, in der sich alle Häftlinge auf dem Gang frei bewegen und sich gegenseitig besuchen können. Dies wertete die Staatsanwaltschaft schlichtweg als Freiheitsberaubung.
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