Modular, Sommernächte und Co. - Wie laut darf der Sommer sein?
Wie viel Lärm verträgt eine Stadt? Was gilt eigentlich als Lärm? Nach dem Modular und vor den Sommernächten ist diese Frage für viele Augsburger interessant. Gibt es eine Antwort?
Der Sommer produziert deutschlandweit Schlagzeilen wie diese: „Anwohner klagen gegen Krach – Weinfest wackelt.“„Lautstärke: Anwohner kippen Plärrerverlängerung.“ „Bürgerin klagt gegen Lärm auf dem Volksfest.“ Sobald sich in Städten die Feste nach draußen verlagern, sorgt dies für Spaß bei den einen und Verdruss bei den anderen. Jüngstes Beispiel: das Festival Modular. Das Wummern der Bässe, ärgerten sich Anwohner, sei ihnen durch Mark und Bein gegangen.
Wohnen und Feiern ist im Sommer eine Gratwanderung
Selbst Veranstaltungen mit Tradition sind vor solchen Beschwerden nicht gefeit: 2009 klagten Anwohner gegen das Musikfestival Rock im Park, das seit 1997 in Nürnberg stattfindet. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies die Klage ab. 2011 drohten Anwohner, gerichtlich gegen den Canstatter Wasen in Stuttgart vorzugehen. In Vaihingen ging eine Frau vor zwei Jahren gleich wegen 19 Festen vor Gericht. Der Sommer war ihr schlicht zu laut geworden.
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Die Diskussion ist geschlossen.
»Was hat nun Vorrang im Konflikt zwischen Anwohnern und Feiernden? Das Ruhebedürfnis oder der Wunsch nach städtischem Leben?«
Vor allem stellt sich dieselbe Frage ja z. B. auch beim Verkehr. Des einen geliebtes Tempo 60 ist des anderen Lärm vor der Haustür. Da wird sehr gerne pro Lärm argumentiert. Und der ist dann da aber meistens ca. 365 Tage im Jahr wenigstens zeitweise festzustellen. Man ist dabei auch sehr vorsichtig mit dem Lärmschutz, obwohl das wirklich krank macht, nicht nur nervt. Würde man jetzt ausgerechnet bei einer dreitägigen Veranstaltung (noch dazu um einen Brückentag) anfangen, Lärmschutz vorzuziehen, müsste man zu Recht auch nachfragen, was denn mit den nicht wenigen Stellen in Augsburg ist, an denen der Lärm krankmachende Ausmaße angenommen hat, und zwar dauerhaft. Einfach mal die Lärmkarte befragen. Alleine wenn man sich die Muster der Bereiche mit 65 dB(A) und aufwärts ansieht, weiß man, was das eigentlich für ein Radau in unserer schönen Stadt ist. Und das Tag ein Tag aus. Wer dort wohnt, hat noch einen ganz anderen, plastischeren Eindruck. Dagegen ist drei Tage im Jahr Modular geradezu niedlich. Das heißt nämlich im Umkehrschluss 362 Tage im Jahr Ruhe. Davon können andere nur träumen.
Mir fehlt der Aspekt, dass der Wittelsbacher Park als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Seit 1980. Man wird sich dabei ja was gedacht haben. Landschaftsschutz ist nicht so streng reglementiert wie Naturschutz, trotzdem sind nach § 26 Abs. 2 BNatschutzG alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.
Da könnte man hinsichtlich eines Musikfestivals schon ins Grübeln kommen, ob das nicht dem besonderen Schutzzweck zuwiderläuft.
Förderlich dürfte Modular der Natur (Flora und Fauna) jedenfalls eher nicht sein. Und den Schreck, den die tierischen Bewohner des Parks erleiden, können wir doch gar nicht so richtig nachvollziehen. Die wissen auch nicht, dass das nur einmal im Jahr für drei Nächte ist. Die meinen vllt. ihre Nester und Höhlen abbrechen zu müssen, weil unzumutbar. DAMIT wäre der Schutzzweck auf jedenfall gefährdet.
Meine Meinung: Sicher eine schöne Location und die Anwohner werdens wohl mal verkraften, aber da LSG - Modular ein Nogo,
»Mir fehlt der Aspekt, dass der Wittelsbacher Park als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Seit 1980. Man wird sich dabei ja was gedacht haben.«
So viel muss das nicht sein. Gibt genug LSG, die man heute sehr gerne wieder los wollen würde. Nur ist es heute nicht mehr so einfach wie damals. Damasl™ hat man mit der Gieskanne Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen, weil es gerade nützlich erschien und man das im Zweifel leicht wieder rückgängig hätte machen können. So nach dem Motto »Haben ist besser als Brauchen«. Aber ab gesehen davon: Deswegen will man ja auch da weg. Eben weil es alles andere als optimal ist.