Mord an Großmutter: Ist der 22-jährige Enkel schuldfähig?
Im Augsburger Gericht geht es um die Frage: Ist der angeklagte Enkel schuldfähig? Er soll seine 69-jährige Großmutter brutal erwürgt haben.
Der Mordprozess gegen Siegfried H., 22, der angeklagt ist, seine Großmutter erwürgt zu haben, neigt sich dem Ende zu. Die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers sind für den Nachmittag des 6. August angekündigt. Vorher wird sich noch ein psychiatrischer Sachverständiger zur Schuldfähigkeit des Angeklagten äußern. Auf Antrag von Verteidiger Jörg Seubert muss auch nochmals der 19-jährige Bruder des Angeklagten gehört werden. Der Anwalt begründete dies mit Hinweis auf Zeugenaussagen, die sich widersprächen.
Die Frau lag tot in der Badewanne
Die Schwurgerichtskammer vernahm gestern mehrere Zeugen, darunter einen Feuerwehrmann, der im September vorigen Jahres in Kriegshaber die Wohnung von Sibylle H., 69, geöffnet hatte, wo sie tot in einer mit Wasser gefüllten Badewanne lag. Aussagen musste auch ein Goldhändler. Ihm hatte der Angeklagte, wie er zugibt, die Goldkette seiner Großmutter verkauft. Siegfried H. behauptet, seine Großmutter sei als Folge eines Sturzes bereits tot gewesen, als er ihr die Kette abnahm. In Panik, in Verdacht zu geraten, an ihrem Tod schuld zu sein, habe er ihre Leiche in die Wanne gelegt.
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