Zum Prozessbeginn um die Augsburger Müllaffäre haben die drei Angeklagten heute vor dem Landgericht alle gegen sie erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Der Prozess war mit Spannung erwartet worden. Auf der Anklagebank sitzen drei Männer, welche die Affäre nach Ansicht der Ermittler ins Rollen brachten. Sie sollen im Jahr 2006 unserer Zeitung Prüfberichte zugespielt haben, die massive Verstöße gegen die Betriebsgenehmigung des Lechhauser Müllofens aufdeckten. Die Justiz hatte danach Jagd auf die angeblichen „Maulwürfe“ gemacht. Der vorsitzende Richter Karl-Heinz Haeusler betonte vor Prozessbeginn, dass sich die Angeklagten keine Sorgen um die Objektivität des Gerichts machen müssten. Es gehe nicht um Skandale, betonte Richter Haeusler, sondern allein um die Frage, ob sich die Männer strafbar gemacht hätten.
Einem der Männer wird sexuelle Nötigung vorgeworfen. Er soll in seinem Büro Nacktfotos von zwei Mitarbeiterinnen geschossen und sie später an einen Kollegen weitergegeben haben – gegen den Willen der Frauen. Eine Mitarbeiterin soll er an den Armen gepackt und gegen einen Schrank gedrückt haben. Der Angeklagte gab heute vor Gericht zu, die Nachtfotos gemacht zu haben, sagte aber, sie seien freiwillig entstanden und nicht unter Zwang.
Ein anderer Angeklagter muss sich auch dafür verantworten, dass er eine nicht angemeldete Pistole daheim hatte. 16 andere Waffen waren korrekt gemeldet. Der Mann sagte vor Gericht, dass er schlichtweg vergessen habe, die Waffe anzumelden. Das sei ein Versehen gewesen.
Vor Gericht geht es heute unter anderem auch um „üble Nachrede“, weil der frühere Chef der Abfallverwertungsanlage (AVA), Walter Michale, und der technische Leiter des Müllofens mit anonymen Briefen in Misskredit gebracht worden sein sollen. Aber auch schlüpfrige Details aus dem Arbeitsalltag bei der AVA spielen im Prozess eine Rolle.
Die Dinge kamen ans Licht, weil Ermittler Wohnungen und Büros der Männer durchsuchten. Der eigentliche Vorwurf aber, der alles ins Rollen brachte, ist vor Gericht gar kein Thema mehr. Die Staatsanwaltschaft hatte den drei AVA-Mitarbeitern ursprünglich Geheimnisverrat vorgeworfen. Die Ermittler witterten eine Verschwörung mit dem Ziel, AVA-Chef Michale zu stürzen. Einer aus dem Trio, ein führender Angestellter, habe selbst auf den lukrativen Chefposten gehofft, so der Verdacht. Das Recht der Öffentlichkeit auf Information stufte die Staatsanwaltschaft niedriger ein. Begründung: Die Missstände, etwa die nicht genehmigte Verbrennung giftiger Filter, seien der Aufsichtsbehörde bereits bekannt und ein Verfahren in die Wege geleitet gewesen. Das Landgericht bewertete die Sache aber ganz anders: Die Wirtschaftskammer erkannte keinen Geheimnisverrat und ließ diesen zentralen Anklagepunkt nicht zu, das Oberlandesgericht bestätigte das. Deshalb geht es jetzt nur noch um die „Randaspekte“.
Ins Visier der Ermittler kamen die Männer, weil der damalige AVA-Chef Michale den Strafverfolgern Namen von Mitarbeitern nannte, die er als „Maulwürfe“ verdächtigte. Michale war in der Affäre selbst in Bedrängnis geraten – unter anderen, weil er trotz hoher Verluste Prämien kassierte und sich einen schicken Dienstwagen genehmigte. Michales Vertrag ist 2010 ausgelaufen, er wurde nicht verlängert.
Der Prozess vor der dritten Kammer ist auf fünf Tage angesetzt, über 20 Zeugen sind geladen. Hans Blöchl von der Gewerkschaft Verdi bewertet das Geschehen als „Justizskandal“. Blöchl will den Prozessverlauf genau beobachten. Er hegt nach wie vor den Verdacht, dass kritische Mitarbeiter „mundtot“ gemacht werden sollten. AZ