Nahm er die Ex-Freundin als Geisel?
Ein 32-Jähriger soll vor vier Jahren eine Frau in seiner Wohnung über mehrere Stunden festgehalten und mit einer Waffe bedroht haben. Nun widerspricht er den schweren Vorwürfen.
Eine Pistole? Also, eine echte Pistole, vielleicht auch eine Schreckschusswaffe? Nein, sagt Shkodran P.*, so etwas habe er nie besessen, mit Waffen habe er nie etwas zu tun gehabt. Und übrigens auch nicht mit Drogen, sagt Shkodran P., wenngleich dieser Punkt hier, vor der 3. Strafkammer des Augsburger Landgerichts, nicht zur Debatte steht.
Es geht stattdessen um eine andere Frage: Darum, ob der Angeklagte, ein 32 Jahre alter Mann aus dem Kosovo, vor mehr als vier Jahren seine Ex-Freundin dazu gedrängt hat, mit ihm in seine Wohnung in Oberhausen zu kommen, um sie dort über Stunden festzuhalten, sie einmal mit der flachen Hand ins Gesicht zu schlagen, ihr zu drohen, dass sie oder ihre Familie sterben werde. Darum, ob er schließlich eine Pistole aus dem Schrank geholt und sie auf seine Ex-Freundin gerichtet, die Frau in Todesangst versetzt hat. Ein kleiner Vorwurf ist das wahrlich nicht. Die Staatsanwaltschaft hat Shkodran P. wegen Geiselnahme angeklagt, ein Verbrechen, auf das eine Mindeststrafe von fünf Jahren steht. Er steht auch wegen zwei weiterer Delikte vor Gericht, die dagegen nur wenig ins Gewicht fallen: unerlaubte Einreise und unerlaubter Aufenthalt. Unerlaubte Einreise, weil er 2010 mit einem gefälschten finnischen Pass nach Deutschland kam, unerlaubter Aufenthalt, weil er hier offenbar die vergangenen Jahre illegal lebte.
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