Negativ bei Amazon bewertet: Online-Händler verklagt Großaitinger
Muss ein Kunde Schadensersatz zahlen, nachdem er einen Händler negativ bei Amazon bewertete? Mit dieser Frage beschäftigt sich seit Mittwoch das Augsburger Landgericht.
In dem Fall der seit heute vor der 2. Zivilkammer des Augsburger Landgerichts verhandelt wird, geht es um Thomas Allrutz aus Großaitingen (Kreis Augsburg). Er hatte im Juni 2013 über Amazon bei einem Händler ein Fliegenschutzfenster im Wert von 22,51 Euro gekauft. Nach dem Zuschneiden passte der Fliegenschutz nicht - laut Allrutz, weil die Bauanleitung fehlerhaft war.
Negative Bewertung über Fliegengitter bei Amazon
Was dann passierte, ist zwischen dem Großaitinger und dem Händler umstritten. Allrutz sagt, er habe sich bei dem Händler telefonisch beschwert, aber keine Hilfe bekommen. "Der war im Gegenteil richtig unverschämt zu mir." Die Anwälte des Händlers bestreiten das: Man habe versucht, die Probleme des Kunden in Telefonaten und per Mail zu beheben. Doch Allrutz habe einfach nicht verstanden, wie das Insektenschutzgitter aufzubauen sei. Ihm fehlten schlichtweg die handwerklichen Fähigkeiten dazu.
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