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Augsburg
11.02.2016

Nicht jeder Abschlepper ist ein Abzocker

Der Vorwurf der Erpressung gegen einen Abschleppunternehmer wurde vor Gericht fallengelassen. (Symbol)
Foto: Silvio Wyszengrad

Einem Firmenchef, der private Parkplätze überwachte und Falschparker an den Haken nahm, wurde Betrug und Erpressung vorgeworfen. Am Ende schmolz die Anklage gewaltig zusammen.

Seit der Fall des sogenannten Augsburger „Parkplatz-Sheriffs“ bundesweit für Schlagzeilen sorgte, schauen die Ermittlungsbehörden den Abschleppunternehmern in der Stadt genau auf die Finger. 2010 war ein heute 36-Jähriger wegen Erpressung und Nötigung vom Landgericht zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er Falschparkern mit rabiaten Methoden zu Leibe gerückt war und sie abgezockt hatte. Jetzt musste sich erneut der Chef eines Abschleppdienstes (Verteidiger: Jörg Seubert) und einer seiner Angestellten (Anwalt: Frank Thaler) wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Erpressung vor einem Schöffengericht unter Vorsitz von Stefan Lenzenhuber verantworten. Am Ende schmolz die Anklage gewaltig zusammen.

230 Euro werden fällig

Autofahrer, deren Wagen abgeschleppt werden, reagieren meist empört und uneinsichtig. Schließlich müssen sie im Stadtgebiet in der Regel um die 230 Euro berappen. Den größten Ärger gibt es, wenn private Grundeigentümer den Abschlepper rufen, weil zum Beispiel ein Kundenparkplatz blockiert wurde. Dass sie dazu berechtigt sind, ist längst höchstrichterlich geklärt.

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