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Foto: dpa
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Dicke Luft bei der Fast-Food-Kette Burger King: Das Unternehmen wirft einem Augsburger Betriebsrat Diebstahl vor und will ihn unbedingt loswerden. Mit allen rechtlichen Mitteln geht die Firma gegen den Mitarbeiter vor.

Prozess in Augsburg
30.01.2014

Niederlage für Burger King

Von Peter Richter

Burger King will einen Betriebsrat loswerden. Das Unternehmen behauptet, er habe Geld gestohlen. Das Arbeitsgericht widerspricht der Kündigung. Doch der Ärger geht weiter.

Das Augsburger Arbeitsgericht widerspricht der Kündigung eines Betriebsrats bei Burger King. Der 37-Jährige, der in einer der vier Augsburger Filialen der Fast-Food-Kette Burger King tätig ist, war im Juli 2013 wegen eines angeblichen Diebstahls fristlos entlassen worden. Ihm wird vorgeworfen, eine Tageseinnahme in Höhe von 1950 Euro gestohlen zu haben.

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Weil der Betriebsrat sich gegen die Kündigung des Kollegen sperrte, wollte Burger King den Rausschmiss mit Hilfe des Arbeitsgerichts durchsetzen. Das misslang. Das Gericht sei nicht überzeugt, so Richter Sebastian Klaus, dass der 37-Jährige der Täter gewesen sei.

Umstrittene Überwachungsaufnahmen

Im Vorfeld der Verhandlung hatte das Unternehmen dem Gericht die Aufnahmen einer Überwachungskamera aus einer der Filialen gezeigt. Zu sehen ist, wenn auch verschwommen, wie der Mitarbeiter, der den Diebstahl entschieden bestreitet, morgens vor dem geöffneten Tresor steht und mit mehreren Rollen Wechselgeld hantiert. Da er der Schichtleiter war, ist das aber eigentlich ein ganz normaler Vorgang.

Der Burger-King-Anwalt Helmut Naujoks will dagegen in jenen kurzen Filmsequenzen noch etwas anderes gesehen haben. Demnach hält der Mann auch jenen „Safe Pack“ in Händen, in den nach Betriebsschluss die Tageseinnahmen im Beisein eines Kollegen gelegt werden. Vorschrift bei Burger King ist, dass dieser durchsichtige Plastikbeutel anschließend im Tresorinneren in einem Schlitzeinwurf versenkt wird. Im Laufe des Tages holt dann ein Security-Unternehmen die Gelder ab.

Das Augsburger Gericht folgte der Sichtweise des Unternehmens aber nicht. Zufrieden äußerte sich Tim Lubecki, der schwäbische Regionalgeschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, über den Prozessausgang. Wenngleich er darin auch nur einen Etappensieg sieht. Die Gewerkschaft, die den Betriebsrat bei Burger King juristisch und mit Geld unterstützt, sieht ihren Schützling wie übrigens auch andere Betriebsräte bei Burger King einem „Zermürbungskrieg“ ausgesetzt.

Seit Juli bekommt der 37-Jährige schon keinen Lohn mehr

Der 37-Jährige bekommt trotz seines weiter bestehenden Arbeitsverhältnisses seit Juli keinen Lohn mehr, er ist bei der Krankenkasse abgemeldet worden. Der gekündigte Mitarbeiter erreichte sogar einen gerichtlichen Pfändungsbeschluss, um an sein Geld zu kommen.

Doch noch geht der Kampf mit dem Burger-Riesen weiter. Der Angestellte ist inzwischen ein zweites Mal fristlos gekündigt worden. Weil er im Prozess angeblich falsch ausgesagt haben soll. Und auch strafrechtlich geht Burger King, seit vorigem Jahr mit einem neuen Eigentümer, gegen seinen Mitarbeiter vor. Wegen einer Anzeige steht der Betriebsrat im Mai wegen des Diebstahlvorwurfs vor dem Gericht.

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