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Urteil in Pilotprozess
04.12.2009

Nötigung: Abschleppen von Autos hat Grenzen

Abschleppaktion bei Norma in Aichach im Jahr 2007

Nach einer großen Abschleppaktion auf einem Norma-Parkplatz in Aichach mussten Autofahrer hohe Summen zahlen, bevor sie den Standort ihres Wagens erfuhren. Jetzt wurde ein Inkasso-Mitarbeiter wegen Nötigung verurteilt. Von Klaus Utzni

Mit dem Abschleppen verbotswidrig abgestellter Autos auf privaten Parkplätzen kann man große Kasse machen. Und dass dabei manchmal zweifelhafte Methoden angewandt werden, um Pkw-Fahrer abzuzocken, beweist nicht nur der Fall des umstrittenen Augsburger "Parkplatz-Sheriffs" Arthur Schifferer, der derzeit in Untersuchungshaft sitzt.

In einem bundesweit von der Justiz beachteten Pilot-Prozess hat die 5. Strafkammer beim Landgericht Augsburg am Donnerstag den 53-jährigen Komplementär eines Münchner Inkassobüros wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 17.500 Euro (250 Tagessätze zu je 70 Euro) verurteilt. Hintergrund war eine äußerst umstrittene Abschleppaktion im Oktober 2007 auf dem Parkplatz des Norma-Supermarktes in Aichach.

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