Notwehr oder nicht?
Ein Mann wurde mit einer Drogenspritze bedroht und schlug daraufhin mit einer Bierflasche zu. Vor Gericht erhielt er dafür einen Freispruch
Wer angegriffen wird, darf sich wehren. Das nennt man Notwehr. Eine möglicherweise nur eingebildete Gefahrensituation führte für einen 26-Jährigen zu einem Freispruch, der vor Amtsrichterin Susanne Scheiwiller der gefährlichen Körperverletzung angeklagt war.
Er hatte Anfang Dezember 2015 in der Jakobervorstadt einem Kontrahenten, 49, eine Bierflasche auf den Kopf geschlagen. Bei dem Streit im Dunstkreis der Drogenszene hatte der 49-Jährige, was dieser bestreitet, den jetzt Angeklagten auf offener Straße angeblich mit den Worten angegangen: „Gib mir Geld oder verkauf’ für mich mein Zeug.“ Dabei habe der Mann, so behauptete der 26-Jährige (Verteidiger: Klaus Rödl) nun im Prozess, in der geballten Hand eine Spritze gehalten. Es sei zu einem körperlichen Kontakt gekommen.
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