Pädophiler Kinderarzt Harry S. widerspricht eigenen Verteidigern
Der pädophile Kinderarzt Harry S. steht in Augsburg erneut vor Gericht. Nun will er offenbar wirklich reinen Tisch machen.
Der pädophile Augsburger Kinderarzt Dr. Harry S., 43, will wohl wirklich reinen Tisch machen. In der Neuauflage des Missbrauchsprozesses gegen ihn setzte er sich am Dienstag über den Rat seiner beiden Verteidiger hinweg. Seine Anwälte Ralf Schönauer und Moritz Bode hatten dem Angeklagten empfohlen, einen Psychologen, der ihn ausführlich untersucht hat, nicht von der Schweigepflicht zu entbinden. Doch Harry S. entschied sich anders. Er stimmte der Aussage des Psychologen Helmut Kury vor Gericht zu – obwohl dessen Analyse in einem wichtigen Punkt die Strategie der Verteidigung durchkreuzt.
Ist der pädophile Kinderarzt Harry S. voll schuldfähig?
Zum Hintergrund: In der Neuauflage des Prozesses gegen den Kinderarzt, der rund 20 Jungen missbraucht hat, geht es vor allem um die Frage, ob er bei seinen Taten voll schuldfähig war. Zwei vom Gericht bestellte Gutachter halten ihn für voll schuldfähig. Damit hätte Harry S. keine Chance auf eine entsprechende Strafmilderung. Die Verteidiger haben deshalb zwei weitere Privatgutachter engagiert – den Psychiater Ralph-Michael Schulze und Helmut Kury. Das Problem: Während Schulte zum Ergebnis kommt, dass Harry S. aufgrund seines sexuellen Dranges nach Kindern wohl nur eingeschränkt schuldfähig war, sieht Kury die volle Schuldfähigkeit.
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