Pflegerin findet totes Ehepaar im Bett
Eine Pflegerin hat am Dienstag einen 85-jährigen Mann und seine 81-jährige Frau leblos im Bett ihrer gemeinsamen Wohnung gefunden. Es deutet alles auf eine Verzweiflungstat hin.
Vor dem Haus haben Anwohner Kerzen angezündet. „Wir verabschieden uns“ steht auf einem Zettel. Und: „Wir sind alle sehr betroffen.“ Hier, in der Frischstraße im Spickel, hat sich eine Tragödie abgespielt. Die Polizei berichtet, dass nach bisherigen Ermittlungen ein 85 Jahre alter Mann in seiner Wohnung zuerst seine 81 Jahre alte Ehefrau erschossen und dann sich selbst getötet hat. Die Ermittler gehen von einer Verzweiflungstat aus.
Der Anruf bei der Polizei ging am Dienstag gegen 10.30 Uhr am Vormittag ein. Eine Mitarbeiterin eines ambulanten Pflegedienstes hatte das betagte Ehepaar leblos im Bett ihrer Wohnung aufgefunden. Dort war die Mitarbeiterin mit einem Zweitschlüssel hineingelangt, nachdem ihr durch die Senioren nicht geöffnet worden war. Ein sofort alarmierter Notarzt konnte nur noch den Tod der 81-jährigen Frau und des 85-jährigen Mannes feststellen.
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Lauter Verzweiflungstaten alter Menschen, die mit ihrem Leben abgeschlossen haben und aus dem Leben scheiden möchten, bevor sie hinfälligst und pflegebedürftig werden.
Und weil ihnen das der Staat/die Gesellschaft nicht gestattet, müssen sie zu so gewälttätigen Mitteln greifen, können von Angehörigen keinen Abschied nehmen. Eines der letzten großen Tabus unserer Gesellschaft, nachdrücklich zementiert durch die letzten Gesetzesänderungen zur Sterbehilfe.
Diese Fälle werden zunehmen. Und nur mit einer Zunahme wird es möglich sein, wieder auf eine Änderung der unglaublich bevormundenden menschenunwürdigen Vorschriften zur Ausgestaltung eines Freitodes hinzuwirken.
Denn eines ist klar: Auch wenn ein Ehepaar grundsätzlich beschlossen hat, gemeinsam aus dem Leben zu scheiden, kann es natürlich auf dem hier gewählten Weg auch vorkommen, dass derjenige, der die Waffengewalt hat, den Ehepartner doch gegen seinen momentanen Willen tötet, ganz einfach weil er in diesem Augenblick für sich den Entschluss fasst.
Das wäre bei einem gesetzlich geregelten Freitod nicht zu befürchten.