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Tarifreform
17.01.2018

Plakat-Werbung lockt AVV-Kunden in die Abo-Falle

„Monatlich kündbar!“: Mit diesem Versprechen bewerben die Stadtwerke das Neun-Uhr-Abo für Bus und Tram. Zum Nulltarif geht das aber nicht.
2 Bilder
„Monatlich kündbar!“: Mit diesem Versprechen bewerben die Stadtwerke das Neun-Uhr-Abo für Bus und Tram. Zum Nulltarif geht das aber nicht.
Foto: Jörg Heinzle

Das Neun-Uhr-Abo für Bus und Bahn wird mit dem Versprechen „monatlich kündbar!“ angepriesen. Ein Experte bewertet das als irreführende Werbung.

Es soll neue Kunden anlocken: Die Stadtwerke werben derzeit an den Haltestellen mit Plakaten für das Neun-Uhr-Abo, das im Zuge der Tarifreform im Nahverkehr deutlich günstiger geworden ist. Ein angeblicher Vorteil des Abos, der auf den Plakaten beworben wird, lautet „monatlich kündbar!“. Das Problem dabei ist nur: Die Information stimmt so nicht. Wer das Abonnement vor Ablauf von zwölf Monaten kündigt, kommt nur gegen eine Nachzahlung aus dem Vertrag.

Experte: Plakate sind irreführend

Die Plakate seien seiner Einschätzung nach eindeutig „irreführende Werbung“, sagt der Augsburger Rechtsanwalt Hagen Hild, ein Experte für Wettbewerbsrecht. Die Werbebotschaft sei eindeutig formuliert. Kunden dürften davon ausgehen, den beworbenen Vertrag jeden Monat kündigen zu können. Ohne Zusatzkosten oder Einschränkungen. Tatsächlich funktioniert es aber so: Wer im ersten Jahr sein Neun-Uhr-Abo kündigt, muss pro Monat, in dem er es bereits genutzt hat, je nach Geltungsbereich zehn Euro oder mehr nachzahlen. Wer zum Bespiel nach fünf Monaten aussteigen will, muss dafür mindestens 50 Euro zahlen. Nach neun Monaten rechnet sich eine vorzeitige Kündigung schon nicht mehr.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

17.01.2018

Wer lesen kann - ist immer im Vorteil. Und wer nicht lesen kann - der wird halt übers Ohr gehauen. Hart aber gerecht.

17.01.2018

Ich lese immer wieder, das Neun-Uhr-Abo sei im Nahverkehr deutlich günstiger geworden. Könnte mir das jemand vom AVV vorrechnen? Bisher benutzte ich das Senioren-Abo „Gesamttarifgebiet ohne Otting-Weilheim, Preisstufe 9“. Die Sperrzeit war Mo-Fr von 6.30 bis 8.00 Uhr. An die DB-Vertriebs-GmbH zahlte ich dafür monatlich Euro 49,00. Nun zahle ich monatlich Euro 50,00. Dafür wurden mir die Stationen Mertingen, Bäumenheim und Donauwörth genommen, und die Sperrzeit Mo-Fr bis 9.00 Uhr ausgeweitet. Bis vor Kurzem machte ich in einer sozialen Einrichtung in Augsburg ehrenamtlich Nachtdienst von 20 Uhr bis 8 Uhr. Den Dienst habe ich gekündigt, als ich erfuhr, dass ich künftig länger als 1 Stunde spazieren gehen müsste, um 9.22 Uhr den nächsten Zug nach Meitingen nehmen zu können. Zerknirscht gebe ich zu, dass ich in den Tarifbestimmungen nur bis zu um Absatz „Kündigung“ gelesen habe, in dem steht: „Kündigungen sind mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Monats in Textform möglich.“ und dass ich auch auf das Plakat reingefallen bin. Deswegen hatte ich auch von meinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch gemacht. Dafür wird meine Kündigung zum Jahresende erfolgen. Empfehlung: „fahren wir halt wieder mit unserm alten Diesel in die Stadt“.

17.01.2018

„Wenn die auf dem Plakat verkürzte Darstellung zu Missverständnissen geführt hat, tut uns das natürlich leid.

für mich ist das vorsätzlicher betrug und das ist nicht meine "verkürzte" meinung!

es ist traurig wenn man in seiner heimatstadt von der einheimischen swa betrogen wird!

swa hat schon sehr viel von den dubiosen interbetrügern gelernt" traurig aber wahr!

16.01.2018

Ein Sprecher sagt: „Wenn die auf dem Plakat verkürzte Darstellung zu Missverständnissen geführt hat, tut uns das natürlich leid. Das war nicht unsere Absicht und wir hätten den Zusatz anbringen sollen , Monatlich kündbar – gegen Nachzahlung’ .“

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m.E. Unfug und nur eine inkompetente Ausrede

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Die Kündigung ist eine einseitige Erklärung - hier des ÖPNV Kunden - ggü. dem Vertragspartner. Der Vertrag sollte dann wie zugesagt nach der Monatsfrist enden.

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Was die Stadtwerke hier anbieten, ist aber eine beidseitige Auflösungsvereinbarung mit weiterer Zahlungsverpflichtung für den ÖPNV Kunden. Der Kunde zahlt für eine Vertragsmodifikation zur Beendigung des Vertrages - er spricht keine Kündigung aus, die das Vertragsverhältnis beendet.

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