Polizei hilft bedrohtem Jugendlichen nicht
Ein 16-Jähriger wird zusammengeschlagen. Er hatte zuvor den Notruf gewählt, wurde aber offenbar abgewimmelt. Ein Polizist soll sich deshalb vor Gericht verantworten.
Ein Jugendlicher wird zusammengeschlagen, weil die Polizei trotz eines Notrufs nicht kommt. Der Fall, der sich im Frühjahr vorigen Jahres abgespielt hat, wird jetzt wohl ein Nachspiel vor Gericht haben. Im Februar soll es einen Prozess gegen einen Beamten geben, der in der Einsatzzentrale der Polizei arbeitet. Der Polizist soll, so die Ansicht der Staatsanwaltschaft, den 16-jährigen Jugendlichen am Telefon abgewimmelt haben. Der Vorwurf der Anklage lautet daher: Körperverletzung im Amt durch Unterlassen.
Es ist der Dienstag nach Ostern, als nachmittags der Notruf in der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums eingeht. Der 16-Jährige berichtet, er befinde sich am Skaterplatz in Stadtbergen. Er werde von anderen Jugendlichen bedroht, sein Freund sei bereits geschlagen worden. Doch der Polizist am Notruf sieht offensichtlich keinen Anlass, schnell seine Kollegen dorthin zu schicken. Der Beamte sagt, es sei keine Streife verfügbar. Dem Jugendlichen empfiehlt er stattdessen, den Skaterplatz zu verlassen oder zum nächsten Polizeirevier zu gehen. Das wäre die in Luftlinie rund zwei Kilometer entfernte Inspektion in Pfersee.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Höchst faszinierend wie ein Polizist, der in Sekunden entscheiden muss, dann auch noch für das Fehlverhalten einiger Jugendlicher herhalten soll. Warum, so stellt sich mir die Frage, beherzigte der Jugendliche den Rat nicht und suchte sein Heil in der Flucht?? Wäre er als "Skater" nicht schneller als die Fußgänger?? Trug er durch sein Verhalten evtl. mit Schuld an der dann eskalierenden Auseinandersetzung??? Was bitte hätten all diese Jugendlichen in dem Zeitalter vor Handys gemacht??? Mir wird immer öfter klar warum Justitia die Augen verbunden hat....... Oh Elend.....
Der Artikel aus dem letzten Jahr beschreibt die Situation ein wenig ausführlicher und umfänglicher. Da wird auch von einem 6. Jugendlichen als Freund des Opfer geschrieben. Außerdem ist in dem Bericht nicht das Protokoll des Anrufs enthalten. Den vollständigen Sachverhalt werden nur die zuständigen Ermittler sowie die Staatsanwaltschaft kennen. Diese hat auch entschieden das es genügend Hinweise gibt um den Fall weiter zu verfolgen. Mich wundert es eher das im Polizeipräsidium nicht unter dem Mantel der Kollegialem Schweigens untergegangen ist. Wenn Sie der Fall tatsächlich über Vorurteile und Stammtischweisheiten hinaus interessieren, sollten Sie vielleicht den Prozess (sofern er öffentlich ist) im Gerichtssaal verfolgen.
Flucht vor drei gewaltbereiten Tätern; das sollte klar sein, dass das den wenigsten gelingt. Und schon garnicht als Skater auf unwegsamen Untergrund. Außerdem kann man pauschal ohne Hintergrundwissen das Opfer nicht zum Mittäter machen. Nur Ihr "... Oh Elend ..." ist berechtigt, geschuldet der Verrohung unserer Gesellschaft, der mangelhaften Erziehung unserer Kinder, die hier als Schläger dargestellt sind.
Gut, dass der diensthabende Polizist gerichtlich belangt wird. Es sollte richterlicherseits festgestellt werden, ob die Unterlassungsklage berechtigt ist. Dabei sollte auch festgehalten werden, dass die personellen Einsparungen in den letzten Jahren bei der Polizei zu solchen mutmaßlichen Fehlverhalten geführt haben, so dass der Polizist (ja eigentlich unser Freund und Helfer) nicht mit seiner evtl. zu erwarteten Strafe alleine da steht. Aber das sind Traumvorstellungen.