Polizist fälscht TÜV-Plakette: Mangelhafte Beweislage führt zu Freispruch
Ein Beamter soll die TÜV-Plakette eines Wagens manipuliert haben. Zweimal habe er die Gültigkeitsdauer verlängert. Beweise in dem Fall können nicht mehr vorgelegt werden.
Im Juni 2013 hatten Kollegen der Bereitschaftspolizei bei einer Kontrolle festgestellt, dass die Plakette nur bis März 2013 gültig und damit bereits abgelaufen war. Der Beamte erhielt eine Anzeige. Monate später bemerkte eine Kollegin auf dem Revier des angeklagten Beamten, dass nun am Fahrzeug eine Plakette mit dem Fälligkeitsmonat Dezember 2013 prangte.
Sowohl im ersten als auch im zweiten Fall konnten die Daten nicht stimmen. Denn die letzte Hauptuntersuchung des Fahrzeugs wäre bereits im März 2012 fällig gewesen. Die Gültigkeitsdauer war also zweimal unerlaubt „verlängert“ worden. Die Kollegin des Beamten brachte den Fall ins Rollen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.