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Augsburg
10.03.2017

Pornokino darf nicht zur Spielhalle werden

Darf in einem ehemaligen Pornokino eine Spielhalle eingerichtet werden? Ein Investor dachte sich: ja. Die Stadt und ein Gericht schoben den Plänen einen Riegel vor.
Foto: Roland Furthmair

Darf in einem ehemaligen Pornokino eine Spielhalle eingerichtet werden? Ein Investor dachte sich: ja. Die Stadt und ein Gericht schoben den Plänen einen Riegel vor.

Der Laden in Kriegshaber ist seit Langem zu, doch im Internet lassen sich noch Kundenbewertungen finden. Jemand schreibt 2004 etwa, die Kinos seien immer ein wenig verdreckt gewesen. Bei dem Geschäft handelt es um einen Sexshop mit drei Kinokabinen. Eigentlich wollte ein Unternehmer aus Hohenpeißenberg die Räume pachten und künftig anderweitig nutzen. Eine Spielhalle soll dort entstehen, acht Automaten, eine Theke.

Von einer Vergnügungsstätte zur nächsten, könnte man sagen. Das Problem an der Sache: An der Stelle darf diese Art Gewerbe nicht betrieben werden, ein Bebauungsplan der Stadt Augsburg weist die Gegend als „Mischgebiet“ aus und schließt Vergnügungsstätten explizit aus. Einen Bauantrag des Investors vom 13. Juni des vergangenen Jahres lehnte die Stadt Augsburg daher vier Monate später auch ab. Gegen diese Entscheidung wiederum klagte der Unternehmer, nun kam es vor dem Augsburger Verwaltungsgericht zur Verhandlung.

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