Bodyguard schoss Mann ins Bein: Urteil ist rechtskräftig
Ein Bodyguard hatte 2016 einem Mann vor dem Restaurant L’Osteria ins Bein geschossen. Nun ist das Urteil gegen ihn rechtskräftig.
Es bleibt dabei: Ein 52-jähriger Bodyguard, der im Juni 2016 einem Mann vor dem Restaurant L’Osteria ins Bein schoss, erhält wegen gefährlicher Körperverletzung eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung. Daneben muss er dem Geschädigten 10000 Euro zahlen. Wie berichtet, hatte die dritte Strafkammer des Augsburger Landgerichts vor zwei Wochen das Urteil gefällt.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten das Urteil noch im Gerichtssaal akzeptiert, der Nebenklagevertreter aber noch keine Erklärung dazu abgegeben. Nach Informationen unserer Zeitung ist das Urteil mittlerweile rechtskräftig, auch die Nebenklage hat demnach keine Rechtsmittel eingelegt.
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