Reisen trotz Rauchwolken?
Waldbrände Kurz vor den Sommerferien wüten in vielen Mittelmeerländern Feuerwalzen. Welche Rechte Urlauber haben und wie Veranstalter mit der Gefahr umgehen
Augsburg Kurz vor Beginn der bayerischen Sommerferien überrollen Flammenwalzen die Wälder in Südeuropa. Erst am Montag schreckten Badegäste in Ostia, einem Seebad bei Rom, vor Rauchwolken zurück. Die Feuerwehr appellierte an Anwohner und Touristen, vorsichtig zu sein: „Verbrennt euch nicht den Sommer.“ Angesichts dieser Nachrichten aus Italien, Frankreich, Portugal oder Kroatien und der Bilder von Rauchwolken und Löschflugzeugen blicken manche ihrem Sommerurlaub besorgt entgegen: Kann die Reise überhaupt stattfinden?
Ob Urlauber eine Reise ohne Kosten stornieren oder umbuchen können, muss je nach Fall geprüft werden, sagt Juliane von Behren. Sie beantwortet Rechtsfragen bei der Bayerischen Verbraucherzentrale. Bislang seien ihr aber keine gehäuften Anfragen zu dem Problem bekannt. Bei Pauschalreisen sei eine kostenfreie Stornierung dann möglich, wenn ein Fall von „höherer Gewalt“ vorliegt – also wenn ein Ereignis die Reise be- oder verhindert, das von außen kommt und nicht abwendbar oder vorhersehbar ist. Hierunter könnten auch Naturkatastrophen wie Waldbrände zählen. „Auf einen Fall von höherer Gewalt kann sich der Urlauber nach unserer Einschätzung zum Beispiel berufen, wenn die Unterkunft unmittelbar von Waldbränden bedroht ist oder bereits durch das Feuer beschädigt wurde“, sagt die Expertin. In diesen Fällen könne man davon ausgehen, dass der Vertragspartner die vereinbarte Leistung nicht mehr erbringen kann. Sie rät Urlaubern, mit dem Reiseveranstalter zu sprechen, statt den Urlaub Hals über Kopf abzusagen. „Oft lässt sich in einem solchen Ausnahmefall eine einvernehmliche Lösung finden.“
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