Rentner vor Gericht: "Staatsanwältin unterdrückte Beweise"
Ein 66-Jähriger behauptet, die Oberstaatsanwältin habe in dem Ursula-Herrmann-Prozess beweise unterdrückt und nur in eine Richtung ermittelt. Deshalb muss er erneut vor Gericht.
Es war eines der aufsehenerregendsten Verbrechen der bayerischen Nachkriegsgeschichte, das erst fast drei Jahrzehnte nach der Tat gesühnt werden konnte: der Fall Ursula Herrmann. Im März 2010 verurteilte das Augsburger Schwurgericht den inzwischen 61-jährigen Werner M. wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge zu lebenslanger Haft.
Vorwürfe gegen Augsburger Staatsanwaltschaft
Er hatte die damals zehnjährige Ursula aus Eching am Ammersee am 15. September 1981 entführt und in eine vergrabene Kiste gesperrt, wo sie bald darauf starb. Zahlreiche Verdächtige waren im Laufe der jahrelangen Ermittlungen in den Fokus zweier Sonderkommissionen geraten, immer wieder hatten sich teils obskure Hellseher und „Wachträumer“ gemeldet, um der Kripo den wahren Täter zu nennen. Unter ihnen war auch ein jetzt 66-jähriger Rentner aus dem Raum Altötting.
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