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  3. Parteiempfang: Richter öffnen Oberen Fletz für die AfD-Chefin

Parteiempfang
11.02.2016

Richter öffnen Oberen Fletz für die AfD-Chefin

In diesem Saal im historischen Rathaus darf laut Gerichtsbeschluss morgen Abend AfD-Chefin Frauke Petry sprechen. Die Stadt verlor gestern eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Das von ihr verhängte Hausverbot gegen Petry ist rechtlich nicht zulässig.
Foto: Silvio Wyszengrad

Das von der Stadt verhängte Hausverbot gegen Frauke Petry hält juristisch nicht stand. Damit spricht die umstrittene Politikerin am Freitag im Rathaus. Die Stadt sieht noch eine Chance, die Veranstaltung abzusagen

Die Stadt hat vor dem Verwaltungsgericht eine Niederlage erlitten: Die AfD-Bundesvorsitzende Frauke Petry darf am morgigen Freitag im Rathaus reden. Das von der Stadt verfügte Hausverbot ist juristisch nicht zu rechtfertigen. Somit beginnt der AfD-Neujahrsempfang wie geplant um 19.30 Uhr im Oberen Fletz des Rathauses. Vor dem Gebäude gibt es Protestaktionen gegen die AfD-Chefin. Im Goldenen Saal tagt ab 18 Uhr der Stadtrat.

Über das Hausverbot ist entschieden. Es gibt in der juristischen Auseinandersetzung um die AfD-Veranstaltung aber noch einen weiteren Punkt, der aus Sicht der Stadt gegen den Empfang spreche. Das Rathaus sei ein kulturhistorischer Ort in der Friedensstadt. Er eigne sich daher keineswegs für einen Auftritt von Petry. In einer kurzen städtischen Mitteilung wird am Mittwoch auf die Gerichtsentscheidung Bezug genommen: „Das Gericht ist nicht auf die Ausführungen der Stadt zur spezifischen Bedeutung des Rathauses in der Friedensstadt eingegangen. Die Aussage von Petry zum Schusswaffengebrauch an deutschen Grenzen steht weiter im Raum. Daher wartet die Stadt noch die weitere Entscheidung zur Nutzungsuntersagung des Rathauses ab und prüft rechtlich in der gebotenen Weise.“

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