Richterin darf weitermachen
Der Prozess gegen den Augsburger Immobilienhändler Kazim C. platzt nicht. Ein Befangenheitsantrag gegen die Richterin ist gescheitert.
Dämpfer für die Verteidigung im Prozess gegen den Augsburger Immobilienhändler Kazim C.: Ein Befangenheitsantrag gegen eine Richterin ist abgelehnt worden. Das Verfahren gegen C. kann damit in der gleichen Besetzung wie bisher weitergehen. Der Immobilienhändler ist angeklagt, weil er für eine seiner Firmen keinen Insolvenzantrag gestellt haben soll, obwohl das Unternehmen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft längst pleite war. Zudem soll er Vermögen – ein größeres Bürogebäude – aus der GmbH auf die Seite geschafft haben.
C. befürchtet, dass die Richterin, die in dem Prozess vor dem Landgericht Beisitzerin ist, nicht unvoreingenommen urteilen kann. Die Richterin ist die Ehefrau eines Augsburger Rechtsanwalts, der Kazim C. früher beraten hat. Der Anwalt und der Immobilienmann waren angeblich sogar per Du. Später soll es auch Ärger um Honorare gegeben haben. Doch der Befangenheitsantrag scheiterte. Verworfen wurde er mit der Begründung, die Richterin und der Angeklagte hätten zueinander keinerlei persönliche Beziehung gehabt. Der Anwalt habe im Insolvenzverfahren auch keine Ansprüche gegen C.s Firma geltend gemacht – und damit den Honorarstreit abgehakt. Die Richterin versicherte zudem in einer Stellungnahme, sie habe vom Ärger um Honorare bislang nichts gewusst.
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