Schärfere Regeln beim Plärrer: Räder müssen draußen bleiben
Die Stadt verschärft die Regeln für den Augsburger Plärrer. Anlass ist ein Vorfall aus dem Vorjahr, der Polizei und Gericht beschäftigt hat.
Die Stadt verschärft die Regelung für den Besuch des Augsburger Plärrers: Es ist verboten, während der Betriebszeiten des Volksfestes auf dem Festgelände zu radeln oder auch nur ein Fahrrad dabei zu haben. Auch Inlineskates, Skateboards und Rollschuhe haben auf dem Plärrer nichts zu suchen. So steht es in der Neufassung der Satzung, die vom Stadtrat verabschiedet wurde. Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren sind zugelassen.
Streit um Autoscooter war vorausgegangen
Interessant ist die Vorgeschichte, die zur Verschärfung geführt hat. Es ist ein Fall, der Polizei und Verwaltungsgericht im Vorjahr beschäftigt hat. Was war passiert? Beim Herbstplärrer 2014 war einem Mann untersagt worden, das Volksfest zu besuchen. Vorausgegangen war ein Streit am Autoscooter, zu dem die Polizei gerufen wurde. Der Familienvater war mit seiner knapp zweijährigen Tochter im Autoscooter von anderen Besuchern angerempelt worden, der verärgerte Vater war erbost und schlug den Kontrahenten auf den Hinterkopf. Als die herbeigerufenen Polizisten die Personalien des Mannes feststellen wollten, schwieg er. Erst auf Druck der Beamten gab er den Namen an. Für die Polizei war der Mann nicht gänzlich unbekannt. Sie hatte ihn während des Plärrers zweimal darauf hingewiesen, dass es nicht erlaubt sei, ein Fahrrad mitzuführen.
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