Schläge für ein schreiendes Kleinkind - Vater vor Gericht
Weil die Nerven eines Vaters blank lagen, soll er seinen Sohn geschüttelt haben. Der Verteidiger des 37-Jährigen spricht nur von „missglückten Erziehungsmaßnahmen“.
Gewalt gegen Kinder, noch dazu wenn sie noch klein sind, ist ein absolutes Tabu. Doch immer wieder kommt es vor, dass Eltern die Nerven verlieren und zuschlagen. Doch Kinder haben nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Deshalb sind körperliche Strafen, seelische Verletzungen und entwürdigende Behandlungen strafbar. Das musste nun ein Vater zur Kenntnis nehmen, der seinen schreienden zweijährigen Sohn misshandelt hatte.
Hintergrund des Falles, der vor Amtsrichterin Claudia Alfons verhandelt wurde, war offenbar die in die Brüche gegangene Ehe des Ex-Fremdenlegionärs mit seiner Frau, 31. Der 37-Jährige hatte eine Affäre mit einer anderen Frau, die er im Internet kennengelernt hatte. „Er spielte mit uns beiden“, schilderte die betrogene Ehefrau jetzt im Gerichtssaal das Dreiecksverhältnis.
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