Schläger vom Moritzplatz muss über fünf Jahre ins Gefängnis
Es ist ein Urteil mit Signalwirkung: Der Schläger vom Augsburger Moritzplatz muss fünf Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das hat das Landgericht Augsburg entschieden.
Die Jugendkammer unter Vorsitz von Richter Lenart Hoesch wertete die Tat des damals noch minderjährigen Angeklagten gestern als versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Der im Prozess geständige Angeklagte hatte eingeräumt, sein erkennbar stark alkoholisiertes Opfer nach verbaler Provokation mit einem Faustschlag ins Gesicht niedergestreckt zu haben und mit seinem Fuß auf den am Boden Liegenden gegen den Kopf getreten zu haben. Das 30-jährige Opfer erlitt dadurch schwere Verletzungen im Kopfbereich.
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