Nach einem Fußballspiel kam es zu einer Prügelei. Vor Gericht ging es um Schläge mit der Linienrichter-Fahne und einen Tritt mit dem Stollenschuh.

Rudelbildungen auf dem Platz gehören beim Fußball bis hinauf in die erste Liga zu dem emotionsgeladenen Randerscheinungen. Eine Zusammenrottung von Spielern, Zuschauern und Funktionären der besonderen Art beschäftigte das Amtsgericht. Am Ende des Punktspiels der Kreisliga A 1 zwischen dem Verein JFK Türk und dem FC Kleinaitingen im Haunstetter Stadion am 5. September 2010 soll es im Mittelkreis nicht nur zu einer Massenprügelei gekommen sein.
Zwei Attacken führten nun zu einer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung gegen zwei Angehörige des türkischen Vereins. Zum Prozess hatte Richterin Anna Gutdeutsch 21 Zeugen geladen. Das Spiel, das JFK Türk mit 3:1 gewann, soll, darüber waren sich alle Beteiligten einig, zwar hitzig, aber recht fair verlaufen sein. Doch als die türkischen Spieler lautstark den Sieg feierten, kam es urplötzlich zur Rudelbildung, in die sich immer mehr Spieler und schließlich auch Zuschauer einmischten und aufeinander einprügelten. Dann soll der 30-jährige Linienrichter, Abteilungsleiter des JFK Türk, auf den Platz gerannt sein und mit seiner Fahne mehrfach auf den Kopf des Kleinaitinger Linienrichters eingeschlagen haben, sodass dieser zu Boden sackte.
Offenbar Signal für den 24-jährigen Kapitän der türkischen Mannschaft, seinem Gegenspieler aus Kleinaitingen in Karate-Manier mit den Stollenschuhen voraus ins Gesicht zu springen. So jedenfalls der Vorwurf von Staatsanwalt Christian Engelsberger. Die Angeklagten (Verteidiger: Cornelia McCready und Dominik Hofmeister), die vom Sportgericht bereits zu Spielsperren von einem Jahr beziehungsweise sechs Monaten verurteilt worden waren, hatten die Ereignisse ganz anders in Erinnerung.
„Ich habe die Fahne aus großer Entfernung nur nach ihm geworfen. Die ist drei Meter vor ihm gelandet. Die hat gar nicht getroffen“, behauptete der 30-Jährige. Er sei sauer auf den gegnerischen Linienrichter gewesen, weil dieser ihn, seine Familie und die ganze Mannschaft beleidigt habe. Auch rassistische Äußerungen seien dabei gefallen. Der zweite Angeklagte bestritt den ihm vorgeworfenen Fußkick ins Gesicht vehement. Der Kleinaitinger Linienrichter war sich als Zeuge keinerlei Schuld bewusst, obwohl er ebenfalls schon vom Sportgericht verurteilt wurde – zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung. Keinesfalls habe er sich rassistisch geäußert, beteuerte der Funktionär, im Zivilberuf Polizist. „Allenfalls möglich, dass ich ,Depp‘ gesagt habe“. Einer der Hauptbelastungszeugen aus der Kleinaitinger Mannschaft wollte sich „nach so langer Zeit“ überhaupt an nichts mehr erinnern.
Damit war die Geduld von Staatsanwalt Engelsberger am Ende. „Auch wenn wir weitere 40 Zeugen vernehmen, sehen wir nicht klarer“. Auf seinen Antrag hin stellte das Gericht das Verfahren gegen Zahlung von Geldbußen in Höhe von 300 und 500 Euro vorläufig ein. Die Angeklagten stimmten erleichtert zu.
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