Schley-Prozess: Die Standpauke des Richters
Der Augsburger CSU-Stadtrat Tobias Schley, 41, wird nicht nur zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Amtsrichter liest ihm mächtig die Leviten.
Fast eine Stunde spricht Richter Michael Nißl, als er am Dienstag das Urteil gegen CSU-Stadtrat Tobias Schley, 41, und zwei Freunde verkündet. Alle drei sind aus Sicht des Gerichts eines versuchten Verbrechens schuldig, alle drei bekommen Bewährungsstrafen. Die Strafe von einem Jahr für Schley ist der erste Paukenschlag. Dann folgt eine Urteilsbegründung, in welcher der Richter Schley mächtig die Leviten liest.
Richter Nißl spricht ruhig und überlegt. Schleys Verhalten, sagt er, sei geprägt von „Amigotum“. Er meint damit Schleys Versuch, nach der Auseinandersetzung mit einem Taxifahrer seinen Parteifreund, Ordnungsreferent Volker Ullrich, anzurufen. „Sie wollten zeigen, was sie als Stadtrat zu leisten imstande sind.“ Türstehern, die dem Taxifahrer zur Hilfe eilten, habe er mit dem Jobverlust gedroht. Dass er sich zunächst auch weigerte, der Polizei seinen Namen zu nennen, zeuge von mangelndem „Basiswissen in Staatsbürgerkunde“.
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