Schlüsseldienst: Anfahrtskosten nur begrenzt zulässig
52 000 Rufnummern von vermeintlich lokal ansässigen Dienstleistern hat die Bundesnetzagentur abgeschaltet. Anrufer wurden an eine Zentrale weitergeleitet - die Folge: Sie mussten für die Handwerker hohe Anfahrtkosten bezahlen. So schützen Verbraucher sich.
Die Haustür fällt zu? Oder die Heizung ist defekt - aber der Handwerker des Vertrauens ist nicht greifbar? Dann rufen Betroffene oft einen Notdienst. Doch das kann teuer werden, besonders wenn hohe Anfahrtskosten für überregionale Unternehmen hinzukommen.
Die Bundesnetzagentur hat nun 52 000 Rufnummern abschalten lassen, mit denen Firmen wie Schlüsseldienste eine Ortsnähe vorgetäuscht haben. Tatsächlich wurden Anrufe aber zu einer Zentrale weitergeleitet. Fragen und Antworten zum Umgang mit solchen schwarzen Schafen:
Wie kann ich sicherstellen, dass ich nur die Fahrtkosten zum angerufenen örtlichen Schlüsseldienst bezahlen muss?
Wer einen Notdienst beauftragt, sollte bereits beim Anruf nicht nur nach dem genauen Preis fragen, sondern auch darauf bestehen, einen ortsansässigen Dienst zu erhalten. Hier ist gut zu wissen: Wer einen Anbieter unter der eigenen örtlichen Vorwahl erreicht, muss auch nur die Kosten für An- und Abfahrt innerhalb der Ortsgrenzen zahlen, erläutern die Verbraucherzentralen. Auch bei der Internetsuche sollte man auf lokale Anbieter achten: Sie finden sich häufig eher im unteren Teil der Trefferliste. Denn teils kauften sich Unternehmen einen Anzeigenplatz und erscheinen bei der Suche daher weit oben. Nach unten zu scrollen, kann sich lohnen.
Was gilt bei der Preisverhandlung?
Am besten wird ein Komplettpreis schon vor der Auftragsvergabe am Telefon vereinbart, im Beisein von Zeugen. Dazu muss der Betroffene allerdings die Situation vor Ort auch dem Dienstleister genau schildern, damit der den Preis möglichst konkret kalkulieren kann.
Was, wenn der Handwerker an der Tür dann plötzlich mehr verlangt?
Trifft man vor Ort auf den Handwerker-Notdienst, unterschreibt man besser erst mal nicht ungeprüft ein vorgefertigtes Auftragsformular, sondern streicht nicht vereinbarte oder gewünschte Passagen, erklären die Verbraucherschützer. Es sollte zum Beispiel bei einem Schlüsseldienst festgelegt werden, dass nur die verschlossene Tür geöffnet wird, aber der Handwerker kein Schloss austauschen soll. Das ist nach Ansicht der Experten in den meisten Fällen nicht nötig. Übt der Handwerker Druck aus, am besten die Polizei rufen. Nötigung ist strafbar.
Was, wenn der Schlüsseldienst extra Gebühren einfordert?
Gebühren für die Bearbeitung oder Buchung, wenn der Verbraucher nicht die Rechnung sofort in bar bezahlt, sind laut einem Gerichtsurteil unzulässig (Landgericht Bremen, Az.: 1 O 725/96). Gleiches gilt für Zuschläge innerhalb der üblichen Arbeitszeiten oder Forderungen wie Sofort- oder Bereitstellungszuschläge und Kosten für Spezialwerkzeug (Amtsgericht Frankfurt am Main, Az.: 31 C 63/98-44).
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