Schuss vor L’Osteria: Bewährungsstrafe für Leibwächter
Der Bodyguard eines Geschäftsmannes schoss 2016 einem Mann in den Oberschenkel. Nun gibt es ein Urteil.
Das Restaurant „L’Osteria“ war voll besetzt, als der Leibwächter vor der Tür eine Glock-Pistole zückte und einem heute 24-Jährigen ins Bein schoss. In dem Lokal brach im Juni 2016 kurzzeitig Panik aus, einige der Gäste rannten nach draußen. Nun, knapp ein Jahr später, hat die dritte Kammer des Augsburger Landgerichts ein Urteil gegen den 52 Jahre alten Bodyguard gefällt: Dieser erhält wegen gefährlicher Körperverletzung eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren, daneben muss er dem Geschädigten 10000 Euro zahlen.
Das Gericht folgte damit dem Plädoyer von Staatsanwältin Martina Neuhierl. Für den Leibwächter spreche sein Geständnis und dass er bislang keine Vorstrafen habe, sagte die Staatsanwältin. Die Folgen für das Opfer seien jedoch gravierend gewesen. Verteidiger Stefan Mittelbach forderte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr für seinen Mandanten. Dominik Hofmeister, Anwalt des Opfers, plädierte als Nebenklägervertreter auf eine Gefängnisstrafe für den Bodyguard.
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