Schwurgericht lockert Haftbedingungen für Angeklagten
Im Prozess um den Augsburger Polizistenmord hat das Landgericht Augsburg die Haftbedingungen für den Angeklagten Raimund M. gelockert.
Wie ein Sprecher des Gerichts am Dienstag sagte, soll der 60-Jährige M. künftig unter anderem an Gemeinschaftsveranstaltungen teilnehmen dürfen. Zudem dürfen Besuche von Angehörigen ohne Trennscheibe stattfinden.
Die Entscheidung des Gerichts basiere auf Vorschlägen eines Gutachters. Die Lockerung der Haftbedingungen in sozialer Hinsicht sowie medizinische Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass der Angeklagte wieder verhandlungsfähig wird und an den weiteren Prozesstagen teilnehmen kann.
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