Ein Angeklagter hat in Augsburg versucht sich vor Gericht umzubringen.
Von Peter Richter
Zu einer dramatischen Situation ist es am Dienstag im Augsburger Strafjustizzentrum gekommen. Ein des Ladendiebstahls Angeklagter versuchte während der Verhandlung, sich mit Rasierklingen das Leben zu nehmen.
Der 46-Jährige schnitt sich in den linken Unterarm, steckte dann die Klinge in den Mund und drohte, sie zu verschlucken.
Amtsrichter Walter Hell gelang es, ohne dass zwei im Gerichtssaal anwesende Wachtmeister eingreifen mussten, den schreienden und dann wieder weinenden Angeklagten soweit zu beruhigen, dass er diese und noch eine andere im Hemdärmel versteckte Klinge freiwillig herausgab.
Minuten später verband Landgerichtsarzt Richard Gruber, der sich gerade in einem Gerichtssaal nebenan aufhielt, die Wunden. Die Verletzungen stellten sich glücklicherweise als gering heraus. Nach Einnahme eines Beruhigungsmittels erklärte sich der Angeklagte wieder verhandlungsfähig.
20 Minuten später durfte er den Gerichtssaal, wenn auch zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten verurteilt, als freier Mann verlassen. Aber er weiß nicht, wo er hin soll. Er fragte sogar Richter Hell nach Arbeit.
Aus Hunger Essen gestohlen
Der 46-Jährige war im März erwischt worden, als er in einem Laden Kasseler und Putenbrust im Wert von 6,28 Euro einsteckte. Er habe gestohlen, aber aus Hunger, gab der Angeklagte schluchzend zu. Er war vor einem halben Jahr aus Polen nach Deutschland gekommen, um hier zu arbeiten.
Was sich jedoch schwieriger herausstellte als erwartet, da er nur polnisch spricht. Seit Monaten lebte der 46-Jährige in Augsburg auf der Straße oder in Obdachlosenunterkünften. Das war auch sein Pech, als man ihn jetzt beim Ladendiebstahl erwischte. Wegen eines derartigen Bagatelldelikts kommt niemand gleich ins Gefängnis, es sei denn, er kann, wie der Angeklagte, keinen festen Wohnsitz vorweisen.
Die Tage in der Untersuchungshaft müssen bei dem Polen "traumatische Erinnerungen" geweckt haben, so Landgerichtsarzt Richard Gruber. "Ich will nicht auf Jahre ins Gefängnis" hatte der Mann - übersetzt von einer Dolmetscherin - in den Gerichtssaal gerufen. Offenbar in falscher Einschätzung seiner Situation.
Der 46-Jährige ist nur geringfügig vorbestraft. Hätte er sich nicht massiv gegen seine Festnahme gewehrt, die Polizisten dabei beleidigt und bespuckt, wäre er vermutlich mit einer Verwarnung davon gekommen.
Doch wie kam der Mann an die Rasierklinge? In Haftanstalten wird männlichen Gefangenen für die tägliche Rasur ein Einwegrasierapparat ausgehändigt, in denen die Klingen fest eingeschweißt sind. Sie lassen sich jedoch herausbrechen.
|
|
Artikel kommentieren
| Artikel bewerten: