Sexuelle Nötigung: Asylbewerber muss fast zwei Jahre in Haft
Wegen sexueller Nötigung muss ein Mann ein Jahr und neun Monate ins Gefängnis - ohne Bewährung. In erster Instanz war der Asylbewerber nur zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Der 31-jährige Mann hatte im September 2014 eine junge Frau in der Augsburger Innenstadt angegriffen und massiv bedrängt. Das Augsburger Amtsgericht verurteilte ihn deshalb in erster Instanz wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe.
Der Staatsanwaltschaft reichte das allerdings nicht. Sie legte Berufung gegen das ihrer Meinung nach zu milde Urteil ein - und hatte Erfolg. Die 4. Strafkammer des Augsburger Landgerichts unter Vorsitz von Carolin Hillmann hob das Amtsgerichtsurteil auf. Stattdessen verurteilte die Kammer den nicht vorbestraften Mann wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten - und zwar ohne Bewährung.
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Das Augsburger Amtsgericht verurteilte ihn deshalb in erster Instanz wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe.
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Das muss man sich schon mal auf der Zunge zergehen lassen. Ein Asylbewerber darf eigentlich kein eigenes Geld verdienen sondern lebt von staatlichen Zuwendungen die der Steuerzahler finanziert. Da kommt ein Richter und verhängt eine Geldstrafe die aus der Staatskasse kommt, kurz fürs Nichtstun beim "Schutzbedürftigen" landet und dann gleich wieder in die Staatskasse fließt. Das Existenzminimum wird man dem Täter belassen müssen - also was bitte ist das bei der Einkommenssituation eines Asylbrewerbers für eine Strafe?
Bravo. Endlich nutzt mal eine Richterin ihren Ermessensspielraum nicht nur nach unten aus.
Hoffentlich wird hier auch von der (neuen) Möglichkeit der Ausweisung ab 1 Jahr Freiheitsstrafe wahrgenommen und vor allem: Auch durchgesetzt.
Bestrafe einen, erziehe hunderte.
Das ist das erste Mal (gefühlt), dass ein sexueller Übergriff in der Berufung stärker bestraft wird. Da sollten sich andere Richter mal ein Beispiel daran nehmen. Bisher hatte man immer das Gefühl, daß sexuelle Übergriffe auf Frauen eher als Kavaliersdelikt abgehandelt werden.
Hier stellt sich mir die Frage, warum ist der Gesetzgeber nicht in der Lage oder Willens, dafür zu sorgen, das solche Menschen sofort nach dem Urteil ausgewiesen werden können.