Spielhalle neben Spielhalle: Jetzt erst einmal verboten
Die Stadt hat einen Etappensieg beim Thema Spielhallenansiedlung errungen: Das Verwaltungsgericht gab ihr im Prozess gegen einen Casinobetreiber Recht.
Das Baureferat der Stadt hat vor dem Verwaltungsgericht einen Etappensieg beim Thema Spielhallenansiedlung errungen. Der Fall könnte bayernweit bedeutsam werden. Geklagt hatte ein Betreiber, der in der Frauentorstraße einen Spielsalon mit Automaten eröffnen wollte. Die Stadt hatte bislang in ähnlichen Fällen versucht, den Bebauungsplan zu ändern. Als Sofortmaßnahme erließ sie sogenannte Veränderungssperren, um Ansiedlungen zu verhindern – ein relativ aufwendiges Vorgehen.
Glücksspielvertrag: Mindestens 250 Meter Abstand zwischen Casinos
Weil der neue Glücksspielstaatsvertrag aber vorschreibt, dass zwischen Casinos mindestens 250 Meter Abstand sein müssen, leitete die Stadt gar keine Prüfung des Bauantrags ein. Das Ergebnis war: Die Spielhalle darf nicht gebaut werden.
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