Er träumte von einer großen Karriere als Ski-Rennläufer, besuchte mit 16 Jahren das berühmte Skigymnasium in Stams in Tirol, war sogar für den deutschen Olympia-Kader nominiert. Doch eine Kreuzband-Verletzung beendete den Traum vom erfolgreichen Leistungssportler für den jungen Augsburger abrupt.
Wieder zurück in seiner Heimatstadt geriet er in die illegale Sprayer-Szene, wurde schließlich von den Graffiti-Spezialisten der Polizei enttarnt. Ein Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Dr. Franz Geist-Schell gab dem jetzt 20-Jährigen mit einem milden Urteil gestern noch einmal eine Chance.
Nach dem vorzeitigen Ende seiner hoffnungsvollen Sportlerlaufbahn hatte der junge Mann geglaubt, Anerkennung in der Graffiti-Szene zu finden. "Es war eine Phase, da wusste ich nicht, was ich machen soll. Beim Sprayen ging es mir nicht um das Künstlerische, sondern den anderen zu zeigen, dass ich überall in der Stadt unterwegs war", erklärte der 20-Jährige seine Intention. Nachts streifte er durch die Straßen, malte seine "Tags", seine Erkennungs-Zeichen, mit Filzstiften oder auch Spraydosen auf Verteiler-Kästen, Wartehäuschen, Lichtmasten, auf Unterführungen und Fahrkarten-Automaten.
Videoaufnahmen der Überwachungskamera einer Straßenbahn - dort hatte er einen Sitz bemalt - brachten die Polizei mithilfe eines Zeugen auf seine Spur. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fanden die Beamten Stifte, Spraydosen, Übungsblätter und eine CD mit Fotos, auf denen er als Sprayer abgelichtet war. Der 20-Jährige, der zu diesem Zeitpunkt bereits aus der Szene ausgestiegen war, zeigte sich kooperativ, beseitigte, wo immer es ging, die Bemalungen und entschuldigte sich bei den Geschädigten. Am Ende hatte die Polizei 67 Fälle der Sachbeschädigung aufgelistet mit einem geschätzten Schaden von über 10 000 Euro.
Polizist lobt Angeklagten
Als Zeuge im Prozess lobte der ermittelnde Beamte der Arbeitsgruppe "Graffiti" der Polizei ausdrücklich die Bereitschaft des Angeklagten, "alles wieder gut zu machen". Eine positive Aussage, auf der auch Verteidiger Stefan Mittelbach sein Plädoyer aufbaute. "Das war ein Bilderbuch-Verhalten nach der Tat." Die Aktionen seines Mandanten seien jugendtypische Verfehlungen gewesen, von denen er sich dann klar distanziert habe. Das Leben des Angeklagten laufe wieder in geordneten Bahnen.
Der Forderung des Staatsanwalts, eine Jugendstrafe zur Bewährung von sieben Monaten auszusprechen, folgte das Gericht nicht. Es verurteilte den jungen Mann zu einer Verwarnung und 120 Stunden Sozialarbeit. Richter Dr. Franz Geist-Schell sprach von einem "Musterfall des Jugendrechts". Obwohl es sich um "massive" Straftaten gehandelt habe, sei eine Jugendstrafe vom Erziehungsgedanken her nicht erforderlich. Das Urteil sei aber "eine letzte Mahnung", künftig nicht mehr mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. (peri)
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