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  3. Prozess in Augsburg: Staatsanwältin will Schottdorfs im Gefängnis sehen

Prozess in Augsburg
11.01.2016

Staatsanwältin will Schottdorfs im Gefängnis sehen

Am Mittwoch soll das Urteil gegen den Augsburger Laborarzt und seine Ex-Frau fallen.
Foto: Ulrich Wagner, Archiv

Die Anklage fordert viereinhalb Jahre Haft für den Augsburger Laborarzt und seine Ex-Frau. Sie sollen fast 13 Millionen Euro ergaunert haben. Doch das Gericht sieht es offenbar anders.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von jeweils viereinhalb Jahren für den Augsburger Großlabor-Unternehmer Bernd Schottdorf,75, und seine inzwischen von ihm geschiedene Ehefrau Gabriele, 61. Staatsanwältin Simone Bader sagt am Montagmittag, Schottdorf sei ein „Grenzgänger“, der um die Jahrtausendwende ein hochkompliziertes Firmengeflecht gegründet haben soll, um gesetzliche Rabatt-Regeln für die Krankenkassen zu umgehen. Schottdorf und seine Ehefrau haben laut Anklage damit Betrug in 124 Fällen begangen. Deren Augsburger Laborfirma Syscomp soll in den Jahren 2004 bis 2007 bei der Abrechnung von Laborleistungen rund 12,8 Millionen Euro zu viel kassiert haben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Schottdorf-Firma Außenlabors in mehreren deutschen Städten gegründet hat, um Rabatt-Regeln zu umgehen. Eigentlich müssen Laborärzte den Krankenkassen ab einem gewissen Auftragsvolumen Rabatte einräumen. Diese Regelung gilt als „Lex Schottdorf“, weil sie zunächst vor allem den großen Augsburger Laborunternehmer betraf. Um die Rabatte und damit Umsatzeinbußen zu vermeiden, soll Schottdorf laut Anklage Laboranalysen über scheinselbstständige Ärzte in anderen Bundesländern abgewickelt haben. Die Labors wurden nach Überzeugung von Staatsanwältin Bader eigens zu diesem Zweck gegründet. Wichtige Entscheidungen über Personal oder Gehalt in den Labors seien über die Augsburger Syscomp abgerechnet worden.

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