Stadt Augsburg will Betteln mit Kleinkindern nicht dulden
Gruppen aus Osteuropa haben oft Kinder dabei, um Mitleid bei Passanten zu erregen. Wie zwei rumänische Frauen damit auf dem Stadtmarkt ankommen – und was Stadt und Polizei tun.
Die beiden jungen Frauen halten Kleinkinder auf ihren Armen. Sie gehen durch die Gassen des Stadtmarkts und betteln Besucher an. Ein Kind hat die Augen offen, das zweite, es ist etwa ein Jahr alt, scheint zu schlafen. Die Frauen gehen auch an die Stände. Eine Obstverkäuferin hat Mitleid und gibt ihnen Äpfel, an einem anderen Stand bekommt ein Kind eine Banane. Mit etwas Abstand beobachtet ein junger Mann die Frauen. Er kommt zu einem Obststand hinzu und greift sich einfach eine Orange. Nur weil die Händlerin im deutlich zu verstehen gibt, dass sie ihm nichts geben will, legt er die Frucht wieder zurück.
Wer nichts gibt, bekommt einen bösen Blick ab
Die Gruppe kommt, das sagt der Mann auf Nachfrage, aus Rumänien. Die Bettlerinnen treten fordernd auf. Wer nichts gibt, bekommt einen bösen Blick ab oder wird auf Rumänisch angemault. Auf dem Stadtmarkt haben die Bettlerinnen an diesem Tag wenig Erfolg. Die meisten Besucher reagieren verärgert darauf, dass die Frauen kleine Kinder bei sich haben – und wenden sich teils kopfschüttelnd ab. Eine Marktfrau meint: „Mitleid hab’ ich schon, sie sind ja arm dran.“ Dennoch stört das Betteln die Händler, es ist nicht gut für das Geschäft. Eigentlich ist Betteln auf dem Stadtmarkt ohnehin verboten. Dennoch probieren es Bettler immer wieder. In den vergangenen Wochen waren sie gehäuft dort zu sehen.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Das sind die lebenswichtigen Entscheidungen die ich mir von der Stadt mit kanpp 300.000 Einwohnern immer gewünscht habe. [url=http://www.smilies.4-user.de][img]http://www.smilies.4-user.de/include/Brutal/smilie_b_003.gif[/img][/url]
Erst mit dem Frühjahr kommen auch wieder organisierte Gruppen aus Osteuropa hierher....Stadt Augsburg will Betteln mit Kleinkindern nicht dulden
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"Bettel-Mafia" gehört verboten ! .... mit Bußgelder & Ordnungsgelder durchgreifen.