Stadt muss über Sozialticket neu entscheiden
Die Stadt Augsburg muss bei seinem Sozialticket nachbessern. Das Verwaltungsgericht erklärt die Vergaberichtlinien für das Ticket im Nahverkehr als „zu pauschalisierend“.
Das Augsburger Verwaltungsgericht unter Vorsitz von Ivo Moll erklärte heute Morgen, dass die Vergaberichtlinien der Stadt Augsburg für das Sozialticket zu „pauschalisierend“ seien. Demnach sei nach dem Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes nicht nachzuvollziehen, warum etwa ein Rentner das Ticket erhalte, eine alleinerziehende Mutter, die Hartz-IV bezieht, aber nicht. „Da kann der Rentner mobiler sein als die Mutter“, betonte der Präsident des Verwaltungsgerichts.
„Ungerecht“ empfanden diese Richtlinien vier Augsburger Hartz-IV-Empfänger, die dagegen Einspruch erhoben hatten. Die Stadt Augsburg können nun gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts in Berufung gehen oder müsse darüber neu entscheiden.
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