Den Baustopp für die Außentreppe am Fünffingerlesturm hatte Ende April der damalige Baureferent Karl Demharter angeordnet. Sein Nachfolger im Amt, Gerd Merkle, hält diese Entscheidung für richtig. Er hätte nicht anders entschieden, sagte er gestern. Ganz anders bewertete das Verwaltungsgericht die Anordnung der Stadt. Für das Gericht war der verfügte Baustopp rechtswidrig (wir berichteten). Die Stadt verlor, die Alt-Augsburg-Gesellschaft als Bauherrin könnte die Außentreppe also weiterbauen. Von Michael Hörmann
Und was macht die Stadt? Abwarten und Tee trinken. Merkle sieht derzeit keine Notwendigkeit für etwaige Schnellschüsse. "Wir wollen jetzt auf die Klagebegründung des Gerichts warten", sagte er. Ohne die Unterlagen seien die Dinge nur schwer zu beurteilen. Nach Einsicht der Akten müsste die Stadt entschieden, ob sie den Klageweg beschreitet. Diese Entscheidung müssten dann die Stadträte treffen. Wann dies der Fall sein wird, ist offen.
Merkle betonte gestern, dass auch hinzugezogene Fachleute im April den Beschluss der Stadt mitgetragen hätten. Der Streitpunkt damals und heute: Hat die Alt-Augsburg-Gesellschaft beim Bau der Außentreppe von genehmigten Plänen abgewichen? Wurde unerlaubterweise Eingriff in den Gehweg genommen? Die Verantwortlichen im Baureferat sahen Abweichungen und stoppten deshalb den Bau. Die Alt-Augsburg-Gesellschaft klagte - und setzte sich durch.
Das Gericht sah in seiner Rechtsauffassung keine Abweichungen. Die Stadt habe durch Verträge und Bescheide dem Bau auf einem Teil des Gehwegs zugestimmt. Verwiesen wird auf den Baugenehmigungsbescheid vom 27. Juni 2007.
Von der Stadt sei, so das Gericht, ausdrücklich widerruflich eine Sondernutzungserlaubnis für die öffentliche Verkehrsfläche erteilt worden, deren Gegenstand eine Treppenanlage (Eingangsstufen) sei. Übersetzt formuliert: Die Alt-Augsburg-Gesellschaft hat nur das gemacht, was ihr von der Stadt nicht ausdrücklich verboten wurde. Das Gericht sagt dazu: "Die Alt-Augsburg-Gesellschaft hat auch nicht gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen, da der von der Stadt Augsburg reklamierte Überbau der öffentlichen Verkehrsfläche straßen- und wegerechtlich durch die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis legalisiert ist."
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